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Handelssperrzeiten

Die Bellevue Group hat wiederkehrende Handelssperrfristen (Black-out-Perioden) definiert und kann jederzeit zusätzliche Handelssperrfristen einführen. 

Während der halbjährlichen Handelssperrzeiten sind für die Gesellschaft, sämtliche Mitarbeitenden und Verwaltungsräte der Bellevue Group sowie deren nahestehende Personen Transaktionen mit Effekten und/oder darauf bezogenen Finanzinstrumenten der Bellevue Group untersagt.

Ausnahmen von dieser Regel bilden Aktienzuteilungen (keine Markttransaktionen) an Mitarbeitende im Rahmen von «Long-Term Incentive Plans».

Die Handelssperrzeiten werden jeweils von «Legal & Compliance» sämtlichen involvierten Personen mitgeteilt.

Die Handelssperrzeiten beginnen jeweils mindestens 30 Tage vor der Publikation des Jahresabschlusses bzw. des Zwischenabschlusses und enden am Tag der Veröffentlichung bzw. Publikation der Finanzergebnisse. Die Handelssperrzeiten werden im Reglement Mitarbeitergeschäfte der Bellevue Group festgehalten.

Die Handelssperrfristen beginnen jeweils am 24. Dezember für den Jahresabschluss bzw. 30 Tage vor Veröffentlichung für den Zwischenabschluss.

Die Bellevue Group wird in der Regel besondere Handelssperrzeiten einführen, wenn der Gesellschaft wesentliche Entwicklungen bekannt sind, die der Öffentlichkeit noch nicht offengelegt wurden. Beispielsweise kann die Gesellschaft eine besondere Handelssperrzeit in Erwartung der Bekanntgabe einer vorläufigen Gewinnprognose oder einer bedeutenden Transaktion oder Geschäftsentwicklung einführen. Es können jedoch aus beliebigen Gründen besondere Handelssperrzeiten eingeführt werden.

Die Bellevue Group wird diejenigen Personen, die einer besonderen Handelssperrzeit unterliegen, benachrichtigen. Jede Person, die so identifiziert und von der Gesellschaft benachrichtigt wurde, darf sich an keinen Geschäften mit Effekten und/oder darauf bezogenen Finanzinstrumenten der Gesellschaft beteiligen, solange sie nicht anderweitig von «Legal & Compliance» instruiert wurde.

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