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Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Angebotspflicht («opting out»)

Ein Erwerber resp. Übernehmer von Aktien der Bellevue Group AG ist nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot nach Art. 135 FinfraG verpflichtet («opting out» nach Art. 125 FinfraG).

Kontrollwechselklauseln

Es bestehen keinerlei vertragliche Abgangsentschädigungen für Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder oder Mitarbeitende der Bellevue Group. Alle Arbeitsverträge der Mitarbeitenden der Bellevue Group sind auf maximal sechs Monate kündbar.

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