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3. Festlegung der Vergütungen

3.1 Statuten

Gemäss den Vorgaben des OR regeln die Statuten die Grundsätze der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppengeschäftsleitung. Die aktuellen Statuten enthalten die folgenden Bestimmungen:

Die Bestimmungen der Statuten sind allgemein gehalten, damit der Verwaltungsrat die Flexibilität hat, die Vergütung und die Vergütungs- und Beteiligungspläne bei Bedarf anzupassen.

3.2 Vergütungsausschuss («Compensation Committee»)

Gemäss Statuten und Organisationsreglement unterstützt das Compensation Committee den Verwaltungsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Vergütungs- und Personalpolitik. Dazu zählen:

Genehmigung und Befugnisebenen bei Vergütungsthemen:

Entscheid über

CEO

CompC

VR

GV

Vergütungspolitik und -richtlinien

Antrag

Genehmigung

Maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats

Antrag

Prüfung

Genehmigung

Individuelle Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

Antrag

Genehmigung

Maximale Gesamtvergütung der Gruppengeschäftsleitung

Antrag

Prüfung

Genehmigung

Individuelle Vergütung des CEO

Antrag

Genehmigung

Individuelle Vergütung der übrigen Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung

Antrag

Prüfung

Genehmigung

Vergütungsbericht

Antrag

Genehmigung

konsultative Genehmigung

Das Compensation Committee tagt mindestens viermal jährlich und besteht ausschliesslich aus unabhängigen, nicht exekutiven Verwaltungsratsmitgliedern, die jährlich von der Generalversammlung gewählt werden. An der Generalversammlung 2023 wurden Katrin Wehr-Seiter (Vorsitz), Veit de Maddalena und Barbara Angehrn Pavik ins Compensation Committee gewählt. Die Teilnahmequote an den Sitzungen im Geschäftsjahr 2023 lag bei 100%. Grundsätzlich nehmen die Mitglieder, der CEO, der CFO und Human Resources an den Sitzungen des Compensation Committee teil – soweit nicht deren eigene Vergütung thematisiert wird. Die Vorsitzende kann bei Bedarf weitere Führungskräfte zu den Sitzungen einladen.

3.3 Say-on-pay

In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Statuten und des OR weist die Bellevue Group die den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Gruppengeschäftsleitung gewährten Vergütungen auf Geschäftsjahresbasis aus und bringt sie an der Generalversammlung zur Abstimmung. Für den Fall, dass an der Generalversammlung einer oder mehrere Anträge abgelehnt werden, kann der Verwaltungsrat an der gleichen Generalversammlung neue Anträge stellen. Stellt er keine neuen Anträge oder werden auch diese abgelehnt, kann der Verwaltungsrat entweder eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen oder neue Gesamtvergütungsbeträge an der nächsten ordentlichen Generalversammlung genehmigen lassen. Die folgende Tabelle fasst die Abstimmungsresultate zu den Vergütungen der letzten drei Generalversammlungen zusammen:

Abstimmung

Ja-Anteil GV 2023

Ja-Anteil GV 2022

Ja-Anteil GV 2021

Maximaler Gesamtbetrag der fixen Vergütung des Verwaltungsrats (prospektiv)

93.02%

97.44%

95.78%

Gesamtbetrag der variablen Vergütung des Verwaltungsrats (retrospektiv)

93.01%

81.35%

80.87%

Maximaler Gesamtbetrag der fixen Vergütung und der langfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung (teilprospektiv)

97.81%

88.62%

97.86%

Gesamtbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung (retrospektiv)

94.82%

86.09%

84.20%

Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht

86.77%

n/a

n/a

3.4 Pool für die variablen Vergütungen

Als Basis für die Berechnung des variablen Vergütungspools der Bellevue Group dient der adjustierte Konzerngewinn vor Steuern. Dieser wird abgeleitet, indem vom Konzerngewinn vor Steuern (gemäss geprüftem IFRS-Abschluss) der Gesamtpool der variablen Entschädigungen (Erfolgsbeteiligung) hinzugefügt, Anpassungen nicht operativ beeinflussbarer IFRS-Buchungen eliminiert sowie die Kapitalkosten des eingesetzten Kapitals belastet werden. Der Zinssatz für die Kapitalkosten wird jährlich vom Verwaltungsrat festgelegt. Dieser betrug im Geschäftsjahr 2023 10% (2022: 10%). Vom adjustierten Konzerngewinn vor Steuern wird den Mitarbeitenden ein festgelegter Anteil (Gesamtpool der variablen Entschädigungen) zugewiesen. Dieser versteht sich als Erfolgsbeteiligung am finanziellen Ergebnis des Unternehmens.

Der adjustierte Konzerngewinn vor Steuern stellt eine wichtige interne Kennzahl für die Performance der Bellevue Group dar und gilt für das Compensation Committee als verlässliche Bemessungsgrösse. Dieser beinhaltet bereits die Effekte weiterer wichtiger Kennzahlen wie die Entwicklung des Cost-Income-Ratio, der AuM oder der Neugeldzuflüsse.

Im Weiteren erstellt das Compensation Committee eine qualitative Leistungsbeurteilung für die Gruppengeschäftsleitung. Diese beinhaltet Punkte wie das Verhalten sowie die Führung und Entwicklung der Gesellschaft.

Die Aufteilung des Gesamtbonuspools auf die einzelnen Tochtergesellschaften erfolgt unter Berücksichtigung des Beitrags der jeweiligen operativen Einheiten und Teams am Bonuspool.

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