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9 Transaktionen mit nahestehenden Gesellschaften und Personen

9.1 Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppengeschäftsleitung

CHF 1 000

01.01.-31.12.2023

01.01.-31.12.2022

Verwaltungsrat

Gruppen- geschäftsleitung

Verwaltungsrat

Gruppen-geschäftsleitung

Fixe Vergütung

721

764

613

1 018

– in bar

531

764

613

1 018

– in Beteiligungspapieren 1)

190

Geldwerte Leistung aus freiwilligem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2)

14

34

63

Kurzfristige variable Vergütung

611

147

915

– in bar

611

632

– in Beteiligungspapieren 3)

147

283

– in Beteiligungspapieren mit Service-Periode 4)

665

1 136

Langfristige variable Vergütung

– 65

– 110

– in Beteiligungspapieren 5)

– 65

– 110

Total

735

1 975

794

3 022

1) Die Zuteilung erfolgt in frei verfügbaren Aktien
2) Kauf/Zuteilung erfolgt in 3 Jahre gesperrten und vergünstigten Aktien
3) Die Zuteilung erfolgt in 4 Jahre gesperrten Aktien
4)
 Die Zuteilung erfolgt in 4 Jahre gesperrten Aktien mit einjähriger Service-Periode und Rückforderungsrecht - der ausgewiesene Betrag berücksichtigt die Service-/Vesting-Periode nach IFRS 2
5) Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung partizipieren teilweise an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Zusammenhang mit dem Vermögensverwaltungsmandat der BB Biotech AG. Im Rahmen dieses Programms erhalten die Gruppengeschäftsleitungsmitglieder Anwartschaften auf eine maximale Anzahl von BB Biotech-Aktien. Die effektive Anzahl von Aktien hängt von diversen Konditionen ab. Es besteht eine dreijährige Vesting-Periode ab dem Zuteilungsdatum. Im Weiteren hängt die effektive Anzahl Aktien von der Erreichung von Leistungszielen über die Periode der nächsten drei Geschäftsjahre im Zusammenhang mit den Mandaten ab. Die Kosten für dieses Mitarbeiterprogramm werden als langfristig variable Vergütung ausgewiesen.

Die aufgeführten Beträge für die fixen sowie die variablen Vergütungen beinhalten jeweils auch allfällige Arbeitgeberbeiträge an die gesetzlichen bzw. reglementarischen Sozialversicherungen.

In den Geschäftsjahren 2023 und 2022 wurden weder Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und Mitgliedern der Gruppengeschäftsleitung nahestehende Personen noch an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats entrichtet.

9.2 Transaktionen mit nahestehenden Gesellschaften und Personen

Per 31. Dezember 2023 und 2022 bestehen weder Forderungen noch Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Gesellschaften und Personen. 

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