4. Aufbau Vergütungssystem
4.1 Verwaltungsrat
4.1.1 Fixe Vergütung
Jedes Mitglied des Verwaltungsrats erhält ein von der Generalversammlung prospektiv festgelegtes fixes und für alle Mitglieder des Verwaltungsrats (Ausnahme: Präsident) gleich hohes Grundhonorar. Das höhere Grundhonorar des Präsidenten trägt seinen zusätzlichen Aufgaben in der Leitung des Verwaltungsrats sowie seiner Funktion als Bindeglied zwischen operativer und strategischer Führung der Gesellschaft Rechnung. Die Höhe des Grundhonorars wird unter Beachtung der allgemeinen Vergütungsgrundsätze (vgl. Ziffer 2.1 hiervor) nach freiem Ermessen festgelegt.
Zu diesen Grundhonoraren kommen Zulagen für die Mitgliedschaft in Verwaltungsräten von Tochtergesellschaften und assoziierten Gesellschaften sowie in Ausschüssen und für den Vorsitz in Ausschüssen. Damit wird der Verantwortung und den einzelnen Funktionen im Verwaltungsrat individuell Rechnung getragen.
Die für jedes einzelne Mitglied des Verwaltungsrats jährlich ermittelte feste Vergütung wird quartalsweise in bar ausbezahlt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verwaltungsrat während der Amtsperiode wird die feste Vergütung pro rata bis zum Ende des Quartals berechnet, in dem das Ausscheiden erfolgt.
4.1.2 Variable Vergütung
Die variable Vergütung des Verwaltungsrats richtet sich in der Regel nach Leistungskriterien, welche das Erreichen der strategischen Ziele der Gesellschaft, der Gruppe oder Teilen davon fördern.
Im Berichtsjahr wurde die variable Vergütung unter Beachtung der allgemeinen Vergütungsgrundsätze (vgl. Ziffer 2.1 hiervor) nach freiem Ermessen festgelegt.
Die variable Vergütung des Verwaltungsrats wird in Form von Aktien der Gesellschaft zugeteilt, welche einer vierjährigen Veräusserungssperre unterliegen. Die Zuteilung erfolgt erst nach Genehmigung des entsprechenden Gesamtbetrags durch die Generalversammlung.
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung eine Statutenänderung und damit Anpassung des Vergütungssystems wonach den Mitgliedern des Verwaltungsrat künftig keine variablen Vergütungen mehr ausgerichtet werden sollen (vgl. Ziffer 7.1 hiernach).
4.1.3 Spesen
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten keine Pauschalspesen, sondern den Ersatz von effektiven Auslagen.
4.1.4 Vorsorge
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht im Vorsorgeplan der Gesellschaft versichert.
4.1.5 Freiwillige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Der Verwaltungsrat genehmigt von Zeit zu Zeit freiwillige Mitarbeiteraktienbeteiligungsprogramme, bei welchen auch den Mitgliedern des Verwaltungsrats Anrechte zum Kauf von Aktien der Gesellschaft zu einem vergünstigten Kaufpreis angeboten werden. Der Abschlag zum Zeitpunkt des Angebots beträgt maximal 25%. Die Differenz zwischen dem 10-Tages-VWAP zum Zeitpunkt der Aktienzuteilung und dem Kaufpreis entspricht einer geldwerten Leistung.
4.1.6 Beratungsleistungen
Mitglieder des Verwaltungsrats können für Beratungsleistungen zugunsten der Gesellschaft oder von Tochtergesellschaften, die sie nicht in ihrer Funktion als Mitglied des Verwaltungsrats erbringen, nach marktüblichen Ansätzen in bar entschädigt werden unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung.
4.2 Gruppengeschäftsleitung
Die Elemente der Vergütung der Gruppengeschäftsleitung setzen sich folgendermassen zusammen:
4.2.1 Fixe Vergütung
Die Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung erhalten eine jährlich für das jeweilige Geschäftsjahr von der Generalversammlung teilprospektiv festgelegte fixe Vergütung, welche in bar ausbezahlt wird. Diese wird individuell unter Beachtung der allgemeinen Vergütungsgrundsätze (vgl. Ziffer 2.1 hiervor) nach freiem Ermessen festgelegt und trägt der Funktion und Verantwortung des einzelnen Gruppengeschäftsleitungsmitgliedes Rechnung.
Die fixe Vergütung ist von der Generalversammlung teilprospektiv jeweils für das laufende Geschäftsjahr zu genehmigen.
4.2.2 Variable Vergütung (Erfolgsbeteiligung)
Die variable Vergütung der Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung wird grundsätzlich auf Basis einer Leistungsbewertung, gestützt auf jährlich vereinbarte Ziele und Erwartungen, festgesetzt. Diese berücksichtigen Funktion, Erfahrung, persönliche Leistung und Marktentwicklung. Die Gewichtung dieser Elemente erfolgt auf individueller Ebene.
Zudem ist die variable Vergütung der Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung Bestandteil der Gesamtsumme für variable Saläre, die auf Ebene der einzelnen operativen Einheiten, für welche das jeweilige Mitglied der Gruppengeschäftsleitung verantwortlich ist, und auf Ebene Gesamtunternehmen festgelegt wird. Die Gesamtsumme der variablen Vergütungen orientiert sich dabei auch an dem für die Aktionäre geschaffenen Mehrwert der einzelnen operativen Einheiten.
Zur Beurteilung der persönlichen Leistung der Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung, welche für den Bereich Überwachung und Kontrolle zuständig sind, dürfen hingegen keine direkt ertragsbezogenen Komponenten einbezogen werden und deren variable Vergütung wird auf diskretionärer Basis festgelegt.
Variable Vergütungen werden grundsätzlich in folgende Bestandteile strukturiert und ausbezahlt:
- Kurzfristige variable Vergütung in bar
- Kurzfristige variable Vergütung in gesperrten Aktien
- Kurzfristige variable Vergütung in gesperrten Aktien mit Service-Periode und Rückforderungsrecht
- Übrige kurzfristige variable Vergütung
- Langfristige variable Vergütung
Die Struktur der variablen Vergütung sowie die Bedingungen für Sperrung, Service Periode und Rückforderungsrecht werden vom Verwaltungsrat bzw. vom Compensation Committee in Abhängigkeit der Funktion und der Höhe der individuellen variablen Vergütung festgelegt.
Variable Vergütungen in gesperrten Aktien werden trotz langfristigen Charakters als kurzfristig ausgewiesen. Dies aufgrund dessen, dass keine Optionsprogramme für Aktien der Gesellschaft zur Verfügung stehen und somit ausschliesslich Anwartschaften auf Aktien zur Anwendung kommen.
Die kurzfristigen variablen Vergütungen sind von der Generalversammlung retrospektiv und die langfristigen variablen Vergütungen teilprospektiv zu genehmigen.
Für die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütungen gelten folgende Bestimmungen:
Langfristige variable Vergütungen werden in Aktien ausbezahlt.
4.2.3 Spesen
Die Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung erhalten keine Pauschalspesen, sondern den Ersatz von effektiven Auslagen.
4.2.4 Vorsorge
Die Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung sind in der für alle Mitarbeitenden in der Schweiz eingerichteten regulären Pensionskasse versichert. Die Versicherungslösung deckt für alle Mitarbeitenden nur die fixen Vergütungen ab.
4.2.5 Long-Term Incentive Pläne bei Investmentgesellschaften
Bei unseren Investmentgesellschaften BB Biotech AG und Bellevue Healthcare Trust handelt es sich um unabhängige, an ihren jeweiligen Börsen kotierte Unternehmen, welche durch einen unabhängigen Verwaltungsrat geführt und überwacht werden. Als eine der Anforderungen an die mandatierten Anlageteams der Bellevue Group wurde seitens dieser Verwaltungsräte die Einrichtung von langfristigen Beteiligungsprogrammen vorgegeben, welche im Einklang mit dem Erfolg und den Interessen der jeweiligen Aktionäre der Investmentgesellschaften stehen.
Teammitglieder, welche in den operativen Einheiten Leistungen für die Mandate in börsenkotierten Investmentgesellschaften erbringen, nehmen an Long-Term Incentive Plänen teil, welche im Zusammenhang mit den Vermögensverwaltungsmandaten der BB Biotech AG und des Bellevue Healthcare Trust bestehen. Im Rahmen dieser Programme können die Gruppengeschäftsleitungsmitglieder Anwartschaften auf eine maximale Anzahl von BB Biotech AG und/oder Bellevue Healthcare Trust Aktien erhalten. Die effektive Anzahl von Aktien hängt von diversen Konditionen ab. Es besteht eine dreijährige Vesting-Periode ab dem Zuteilungsdatum. Im Weiteren hängt die effektive Anzahl Aktien von der Erreichung von Leistungszielen über die Periode der nächsten drei Geschäftsjahre im Zusammenhang mit den Mandaten ab. Der Anspruch auf die maximale Anzahl Aktien besteht nur, wenn in der folgenden Dreijahresperiode die absolute Performance der Mandate grösser ist als 10% p.a. und die relativen Performances der relevanten Indices der jeweiligen Mandate übertrifft. Falls die absolute Performance eines Mandats in der Dreijahresperiode kleiner ist als 5% p.a. und keiner der Indices übertroffen wird, kann die Anwartschaft verfallen.
Die Long-Term Incentive Pläne bei Investmentgesellschaften gelten als langfristige variable Vergütungen.
4.2.6 Freiwillige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
Der Verwaltungsrat genehmigt von Zeit zu Zeit freiwillige Mitarbeiteraktienbeteiligungsprogramme, bei welchen allen Mitarbeitenden Anrechte zum Kauf von Aktien der Gesellschaft zu einem vergünstigten Kaufpreis angeboten werden. Der Abschlag zum Zeitpunkt des Angebots beträgt maximal 25%. Die Differenz zwischen dem 10-Tages-VWAP zum Zeitpunkt der Aktienzuteilung und dem Kaufpreis entspricht einer geldwerten Leistung.
Die vorbeschriebenen freiwilligen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind im Grundsatz nicht Gegenstand der Vergütungspolitik.
4.2.7 Anstellungsbedingungen
Die Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung besitzen unbefristete Arbeitsverträge mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung haben keinen Anspruch auf eine Abgangsentschädigung.
4.3 Kader und Mitarbeitende
Die Elemente der Vergütung für Kader und Mitarbeitende setzen sich folgendermassen zusammen:
Wie bei der Gruppengeschäftsleitung herrscht bei der Festlegung der fixen Vergütungen der Kader und Mitarbeitenden aus unternehmerischen Gesichtspunkten eine zurückhaltende Politik. Für weitere Details zu den Vergütungen von Kader und Mitarbeitenden wird auf Ziffer 4.2 verwiesen, da sich diese von den Details der Vergütung der Gruppengeschäftsleitung nicht unterscheiden.