7. Von der Generalversammlung 2023 zu genehmigende Vergütungen des Verwaltungsrats und der Gruppengeschäftsleitung
7.1 Genehmigung maximaler Gesamtbetrag der fixen Vergütung des Verwaltungsrats
In der Vergangenheit hat der Verwaltungsrat aufgrund der Statuten, welche bisher keine fixe Vergütungen in Aktien erlaubten, jeweils eine fixe Vergütung in bar sowie eine variable Vergütung in Aktien der Gesellschaft erhalten. Mit und unter der Bedingung der Annahme der an der Generalversammlung 2023 vorgeschlagenen Statutenänderungen, kann die fixe Vergütung neu in bar und/oder Aktien der Gesellschaft ausbezahlt werden. Ab dem Geschäftsjahr 2023 wird demnach keine variable Vergütung für den Verwaltungsrat mehr ausbezahlt. Zudem beinhaltet die fixe Vergütung eine potentielle geldwerte Leistung für die Teilnahme an freiwilligen Beteiligungsprogrammen (gesperrte Aktien) mit einem Discount. Diese Position wurde in der Vergangenheit als kurzfristige variable Entschädigung ausgewiesen. Die Vergütung des Verwaltungsrates wird im Total nicht wesentlich verändert. Die aufgezeigten Veränderungen stehen im Zusammenhang mit den Annahmen zur Bestimmung des kalkulatorisch maximalen Werts der geldwerten Leistung der potentiell im Rahmen der freiwilligen Beteiligungsprogramme zugeteilten Aktien. Die Vergleichszahlen wurden für diesen Paragraphen angepasst. Die maximale Gesamtvergütung besteht demnach aus folgenden Positionen:
- Fixe Vergütung von maximal CHF 742 000 (Vorperiode: CHF 751 341, davon fixe Vergütung von CHF 607 341 und variable Vergütung von CHF 144 000)
- Geldwerte Leistung aus freiwilligen Beteiligungsprogammen von maximal CHF 114 000 (Vorperiode: CHF 33 801)
- Arbeitgeberbeiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen von maximal CHF 24 000 (Vorperiode: CHF 11 684)
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der Vergütung des Verwaltungsrats von CHF 880 000 (Vorperiode: CHF 796 826 Total der Vergütungen) für die Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Vergütung wird teilweise in Aktien der Gesellschaft, welche einer drei- bzw. vierjährigen Veräusserungssperre unterliegen, sowie in bar entrichtet.
7.2 Genehmigung Gesamtbetrag der variablen Vergütung des Verwaltungsrats
Damit der Verwaltungsrat gemäss den aktuellen Statuten auch in Aktien der Gesellschaft entlöhnt werden kann, erhalten die Verwaltungsräte eine variable nicht erfolgsabhängige Entschädigung in Aktien der Gesellschaft. Die Berechnung der variablen Vergütungen des Verwaltungsrats wird unter Ziffer 4.1 beschrieben und unter Ziffer 5.1 betraglich offengelegt.
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines Gesamtbetrags der variablen Vergütung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2022 von CHF 181 226 (2021: CHF 244 550). Die Auszahlung wird in Form von Aktien der Gesellschaft vorgenommen, welche einer vierjährigen Veräusserungssperre unterliegen
7.3 Genehmigung maximaler Gesamtbetrag der fixen sowie der langfristig variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung
Der Verwaltungsrat hat die fixen Vergütungen der Gruppengeschäftsleitung überprüft. Für die bisherigen Mitglieder wurden gegenüber dem Vorjahr keine Anpassungen vorgenommen. Analog zum Verwaltungsrat beinhaltet die fixe Vergütung eine potentielle geldwerte Leistung für die Teilnahme an freiwilligen Beteiligungsprogrammen (gesperrten Aktien) mit einem Discount. Diese Position wurde in der Vergangenheit als kurzfristige variable Entschädigung ausgewiesen. Die Vergleichszahlen wurden für diesen Paragraphen angepasst. Die fixe Vergütung für 2023 besteht demnach aus folgenden Positionen:
- Fixe Vergütung von maximal CHF 620 000 (2022: CHF 805 000)
- Geldwerte Leistung aus freiwilligen Beteiligungsprogammen von maximal CHF 270 000 (2022: CHF 61 594)
- Arbeitgeberbeitrage an die gesetzlichen Sozialversicherungen, die übrigen Versicherungen sowie für Vorsorgeleistungen von maximal CHF 182 400 (2022: CHF 214 028)
Der Betrag der beantragten fixen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023 beträgt somit CHF 1 072 400.
Die aufgezeigten Veränderungen stehen im Zusammenhang mit dem Auscheiden von Jan Kollros aus der Gruppengeschäftsleitung per Ende August 2022 sowie mit den Annahmen zur Bestimmung des maximalen Werts der geldwerten Leistung der potentiell im Rahmen der freiwilligen Beteiligungsprogramme zugeteilten Aktien.
Der CEO der Gruppe partizipiert an einem Long-Term Incentive Plan, welcher im Zusammenhang mit dem Vermögensverwaltungsmandat der BB Biotech AG besteht. Im Jahr 2023 erhält er eine maximale Anwartschaft von 1 700 Aktien (2022: 1 700 Aktien) der BB Biotech AG. Basierend auf dem Schlusskurs per 31.12.2022 entspricht dies einer maximalen Entschädigung von CHF 93 900 (2022: CHF 131 200) zuzüglich gesetzlicher Sozialversicherungsbeiträge von CHF 7 000 (2022: CHF 9 800). Dies entspricht einem maximalen Totalbetrag von CHF 100 900 (2022: CHF 141 000).
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der fixen sowie langfristig variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023 von CHF 1 173 300 (2022: CHF 1 221 622).
7.4 Genehmigung Gesamtbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung
Den Mitgliedern der Gruppengeschäftsleitung wird, vorbehältlich der Genehmigung durch die Generalversammlung, eine kurzfristige variable Vergütung auf der Basis einer Leistungsbewertung, gestützt auf jährlich vereinbarte Ziele und Erwartungen ausgerichtet. Der nachfolgende Antrag erfolgt gestützt auf die Leistung und die Zielerreichung im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2022. Die Komponenten der variablen Vergütungen der Gruppengeschäftsleitung und deren Berechnung werden unter Ziffer 4.2 beschrieben und unter Ziffer 6.2 betraglich offengelegt.
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines Gesamtbetrags der kurzfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022 von CHF 1 322 955 (2021: CHF 3 255 805).