IE 11 ist ein sehr alter Browser und wird auf dieser Site nicht unterstützt
Finanzbericht Bericht der Revisionsstelle

Bericht der Revisionsstelle
an die Generalversammlung der Bellevue Group AG Küsnacht

Bericht zur Prüfung der Konzernrechnung

Prüfungsurteil

Wir haben die Konzernrechnung der Bellevue Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der konsolidierten Erfolgsrechnung und der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung für das am 31. Dezember 2020 endende Jahr, der konsolidierten Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Entwicklung des Eigenkapitals und der konsolidierten Geldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang zur Konzernrechnung, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Kodex), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderun-gen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Unser Prüfungssatz

Überblick

graphic

Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung: CHF 1 100 000

Wir haben bei der Bellevue Group AG und drei weiteren Konzerngesellschaften in drei Ländern Prüfungen durchgeführt. Bei zwei Konzerngesellschaften (eine in der Schweiz, eine im Ausland) sowie bei zwei unterjährig de-konsolidierten Konzerngesellschaften in der Schweiz haben wir zudem definierte Prüfungshandlungen in Bezug auf eine oder mehrere Kontensalden bzw. Arten von Geschäftsvorfällen durchgeführt . Unsere Prüfungen deckten 95% der Umsatzerlöse und 96% der Bilanzsumme des Konzerns ab.

Zusätzlich haben wir analytische Prüfungshandlungen bei weiteren sieben Konzerngesellschaften in fünf Ländern durchgeführt, die weitere 5% der Umsatzerlöse und 4% der Bilanzsumme des Konzerns abdeckten.

Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt haben wir das folgende Thema identifiziert:

Werthaltigkeitsüberprüfung von Goodwill und anderen immateriellen Vermögenswerten der StarCapital AG.

Wesentlichkeit

Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Konzernrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können.

Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Konzernrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Konzernrechnung als Ganzes zu beurteilen.

Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung

CHF 1 100 000

Herleitung

1% des Geschäftsertrags

Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit

Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir den Geschäftsertrag. Der Geschäftsertrag stellt aus unserer Sicht eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen bei Vermögensverwaltern dar und bildet die wirtschaftliche und operative Leistungsfähigkeit des Konzerns ohne die Einflüsse von volatilen Wertberichtigungen entsprechend ab.

Umfang der Prüfung

Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Konzernrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Konzernorganisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher der Konzern tätig ist.

Mit Ausnahme der Tochtergesellschaften in Deutschland und im Vereinigten Königreich haben wir als Konzernprüfer Prüfungen bzw. analytische Prüfungshandlungen bei sämtlichen Konzerngesellschaften durchgeführt. Für die Teilbereichsprüfer aus dem PwC-Netzwerk haben wir eine ausreichende Einbindung in die Prüfung sichergestellt, um zu beurteilen, ob aus den Tätigkeiten der Teilbereichsprüfer geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen als Grundlage für das Konzernprüfungsurteil erlangt wurden. Diese Einbindung der Teilbereichsprüfer basierte zudem auf Prüfungsinstruktionen und einer standardisierten Berichterstattung.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeitsüberprüfung von Goodwill und anderen immateriellen Vermögenswerten der StarCapital AG)

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

In der Position „Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte“ sind ein Goodwill von CHF 14.4 Millionen und andere immaterielle Vermögenswerte von CHF 4.2 Millionen betreffend StarCapital AG erfasst.

Die Bellevue Group AG wendet zur Werthaltigkeitsüberprüfung des Goodwills und der anderen immateriellen Vermögenswerte die Discounted-Cash-Flow-Methode an. Dabei wird der Wert aufgrund zukünftig erwarteter Geldflüsse an den Kapitalgeber ermittelt.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit des Goodwills und der anderen immateriellen Vermögenswerte der StarCapital AG haben wir als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt behandelt, da bei der Festlegung von Annahmen im Zusammenhang mit der Schätzung von zukünftigen Geschäftsergebnissen und dem angewandten Diskontierungszinssatz auf prognostizierte Geldflüsse Ermessensspielräume des Verwaltungsrates zur Anwendung kommen, bedeutende Schätzunsicherheiten bestehen und eine wesentliche Wertberichtigung im Geschäftsjahr 2020 vorgenommen wurde.

Wir verweisen auf Anhang 4.1 Schätzungen, Annahmen und Ermessensausübungen des Managements und Anhang 3.6 Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte.

Unser Prüfungsvorgehen

Wir haben die in der Konzernrechnung dargestellten Annahmen des Verwaltungsrats der Bellevue Group AG in Bezug auf den Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte der StarCapital AG ausgewertet und beurteilt.

Bei der Prognostizierung von Geldflüssen befolgte die Geschäftsleitung einen dokumentierten Prozess. Der Verwaltungsrat überwachte diesen Prozess und er hinterfragte die verwendeten Annahmen. Zur Bestimmung des Wertansatzes kam eine Bewertungsmethode zum Einsatz, deren Angemessenheit sowie deren korrekte Anwendung wir beurteilten.

Wir verglichen die Geschäftsergebnisse des Berichtsjahres mit den budgetierten Werten mit dem Ziel, im Nachhinein die Genauigkeit der getroffenen Annahmen der Geldflussprognosen zu beurteilen.

Die von der Geschäftsleitung verwendeten Annahmen zur Umsatzentwicklung und zu langfristigen Wachstumsraten haben wir mit Prognosen zu branchenspezifischen Entwicklungen verglichen.

Den Diskontierungszinssatz haben wir den Kapitalkosten des Konzerns und vergleichbarer Unternehmen, unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten, gegenübergestellt.

Wir erachten den vom Verwaltungsrat angewandten Prozess zur Überprüfung der Werthaltigkeit und Festlegung der Wertminderung als zweckmässig. Der Prozess stellte eine Analyse der Bewertungsfaktoren sicher und bildete eine angemessene und ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Werthaltigkeit des Goodwills und der anderen immateriellen Vermögenswerte der StarCapital AG

Übrige Informationen im Geschäftsbericht

Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die übrigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit Ausnahme der Konzernrechnung, der Jahresrechnung und des Vergütungsberichts der Bellevue Group AG und unserer dazugehörigen Berichte.

Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zur Konzernrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage zu diesen Informationen.

Im Rahmen unserer Prüfung der Konzernrechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen Informationen im Geschäftsbericht zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur Konzernrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen.

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

PricewaterhouseCoopers AG

Daniel Pajer

Revisionsexperte
Leitender Revisor

Roland Holl

Revisionsexperte

Zürich, 1. März 2021

PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, Postfach, 8050 Zürich
Telefon: +41 58 792 44 00, Telefax: +41 58 792 44 10, www.pwc.ch

PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.

Die Bellevue Group verwendet Cookies, um die Funktionen der Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten.Gebrauch von Cookies & Disclaimer