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4 Wesentliche Schätzungen, Ermessensausübung und Fehler

4.1 Schätzungen, Annahmen und Ermessensausübung des Managements

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze müssen durch das Management Schätzungen vorgenommen sowie Annahmen und Ermessensentscheide getroffen werden, welche die Höhe der ausgewiesenen Aktiven und Passiven, Aufwände und Erträge sowie die Offenlegung von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten beeinflussen. Das Management überprüft Schätzungen und Annahmen fortlaufend und passt sie an neue Erkenntnisse und Gegebenheiten an, was sich unter anderem in folgenden Bereichen wesentlich auf die Konzernrechnung auswirken kann:

Nicht weitergeführter Geschäftsbereich

Am 20. August 2019 unterzeichneten die Bellevue Group AG und die KBL European Private Bankers (neu: Quintet Private Bank) eine Vereinbarung über den Verkauf der Bank am Bellevue AG (neu: Quintet Private Bank (Schweiz) AG). Da die Bank am Bellevue AG einen gesonderten und wesentlichen Geschäftszweig der Bellevue Group darstellte, wurde dieser als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt. Die Bellevue Group musste Annahmen und Schätzungen bezüglich der Allokation zwischen fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen tätigen. Für Details verweisen wir auf die Anmerkungen im Anhang zur Konzernrechnung, Ziffer 7 «Aufgegebener Geschäftsbereich».

Gewinnsteuer

Die Bellevue Group AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen in den meisten Ländern der Gewinnsteuerpflicht. Die per Bilanzstichtag ausgewiesenen laufenden Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie der für die Berichtsperiode resultierende latente Steueraufwand beruhen teilweise auf Schätzungen und Annahmen und können daher von den durch die Steuerbehörden in Zukunft festgelegten Beträgen abweichen.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird gebildet, wenn die Bellevue Group aus einem vergangenen Ereignis zum Bilanzstichtag eine gegenwärtige Verbindlichkeit hat, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen wird und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Bei der Beurteilung, ob die Bildung einer Rückstellung und deren Höhe angemessen sind, gelangen die bestmöglichen Schätzungen und Annahmen per Bilanzstichtag zur Anwendung, welche zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf an neue Erkenntnisse und Gegebenheiten angepasst werden.

Level-3-Finanzinstrumente (Fair Value)

Level-3-Fair-Value-Bewertungen basieren auf Bewertungsmethoden, bei welchen die Eingabeparameter nicht am Markt beobachtbar sind. Für Details zu den genauen Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente verweisen wir auf die Anmerkungen im Anhang zur Konzernrechnung, Ziffer Ziffer 3.1.2 «Bewertungsmethoden von Finanzinstrumenten».

Hinsichtlich der Auswirkungen der Änderungen der wesentlichen Annahmen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zur Konzernrechnung, Ziffer 3.1.3 «Level-3-Finanzinstrumente».

Vorsorgeverpflichtungen

Das Management legt die versicherungstechnischen Annahmen fest und beurteilt, ob ein allfälliger Überschuss der Vorsorgestiftung als wirtschaftlicher Nutzen für die Bellevue Group aktiviert werden kann. Die Vorsorgekosten unter­liegen ebenfalls Schätzungen und Annahmen. Das Management ist der Auffassung, dass die getroffenen Annahmen und Schätzungen angemessen sind.

Überprüfung des Goodwills und der immateriellen Vermögenswerte auf eine Wertminderung

Die Bellevue Group überprüft die Werthaltigkeit des Goodwills grundsätzlich jährlich auf Basis des jeweils pro einer einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (je nach Zuordnung) geschätzten erzielbaren Betrages.

Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, wird eine solche Prüfung häufiger vorgenommen.

Der Ansatz, den die Gruppe für die Bestimmung der wesentlichen Annahmen und der damit verbundenen Wachstumsraten anwendet, basiert auf Kenntnissen und angemessenen Erwartungen des Managements bezüglich des zukünf­tigen Geschäfts. Dazu dienen interne und externe Marktinformationen, geplante Geschäftsinitiativen sowie andere angemessene Absichten des Managements. Zu diesem Zweck verwendet die Gruppe historische Informationen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Marktsituationen.

Änderungen in den wesentlichen Annahmen: Abweichungen zwischen zukünftig erreichten tatsächlichen Resultaten und den geplanten wesentlichen Annahmen wie auch Änderungen in den Annahmen bezüglich der zukünftigen unterschiedlichen Beurteilung der Entwicklung relevanter Märkte und/oder des Geschäfts sind möglich. Solche Abweichungen können von Änderungen in den folgenden Einflussgrössen herrühren: Marktumfeld und damit verbunden die Ertragslage, benötigte Arten und Beanspruchung von personellen Ressourcen, generelle und gruppenspezifische Entwicklung der Mitarbeiterentschädigungen, Umsetzung von bereits bekannten oder neuen Geschäftsinitiativen sowie andere interne oder externe Faktoren. Diese Änderungen können den Wert der Geschäftseinheiten beeinflussen und deshalb die Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag erhöhen bzw. zu einer teilweisen Wertminderung auf dem Goodwill führen.

4.2 Korrektur der konsolidierten Jahresrechnung 2019 gemäss IAS 8

Die Bellevue Group AG hat im Nachgang zur Publikation der Konzernrechnung 2019 festgestellt, dass aufgrund eines buchhalterischen Abgrenzungsfehlers der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2019 zu hoch ausgewiesen wurde.

Nach IFRS sind fehlerhafte Darstellungen in den Abschlüssen eines Unternehmens in der Periode, in welcher sie entdeckt wurden, zu korrigieren. Daraus folgend sind die Vergleichsperioden anzupassen (Restatement). Nachfolgend wird der Sachverhalt detailliert erläutert.

Unter IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer» muss der Aufwand von Entschädigungen mit einer bestimmten Dienstzeit (Service Condition) über die Laufzeit verteilt werden. Dabei erfolgte ein Periodenabgrenzungsfehler in der konsolidierten Erfolgsrechnung 2019. Durch die Korrektur erhöhte sich für 2019 der Konzerngewinn nach Steuern um CHF 2.6 Mio. auf CHF 14.0 Mio. und ebenso das Eigenkapital um CHF 2.6 Mio. auf CHF 198 Mio. Der Gewinn pro Aktie erhöhte sich für das Jahr 2019 von CHF 0.85 auf CHF 1.04.

Auswirkungen auf den konsolidierten Jahresbericht 2019:

Position

 

Vor Korrektur

 

Anpassung

 

Angepasst

Konsolidierte Erfolgsrechnung

 

 

 

 

 

 

Personalaufwand

 

– 50 989

 

3 195

 

– 47 794

Total Geschäftsaufwand (inkl. Abschreibungen und Wertberichtigungen)

 

– 76 688

 

3 195

 

– 73 493

Konzernergebnis aus weitergeführten Geschäftsbereichen vor Steuern

 

24 680

 

3 195

 

27 875

Steuern

 

– 7 808

 

– 607

 

– 8 415

Konzernergebnis aus weitergeführten Geschäftsbereichen

 

16 872

 

2 588

 

19 460

Konzernergebnis

 

11 445

 

2 588

 

14 033

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis pro Aktie

 

 

 

 

 

 

Unverwässertes Konzernergebnis pro Aktie aus weitergeführten Geschäftsbereichen (in CHF)

 

1.26

 

0.19

 

1.45

Total Unverwässertes Konzernergebnis pro Aktie (in CHF)

 

0.85

 

0.19

 

1.04

Verwässertes Konzernergebnis pro Aktie aus weitergeführten Geschäftsbereichen (in CHF)

 

1.26

 

0.19

 

1.45

Total Verwässertes Konzernergebnis pro Aktie (in CHF)

 

0.85

 

0.19

 

1.04

 

 

 

 

 

 

 

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung

 

 

 

 

 

 

Gesamtergebnis

 

12 306

 

2 588

 

14 894

 

 

 

 

 

 

 

Konsolidierte Bilanz

 

 

 

 

 

 

Übrige Vermögenswerte

 

9 008

 

3 195

 

12 203

Total Aktiven

 

389 951

 

3 195

 

393 146

Latente Steuerverbindlichkeiten

 

5 028

 

607

 

5 635

Total Verbindlichkeiten

 

194 189

 

607

 

194 796

Total Eigenkapital

 

195 762

 

2 588

 

198 350

Total Passiven

 

389 951

 

3 195

 

393 146

Die Korrektur hatte weder eine Auswirkung auf den Netto-Geldfluss aus operativer Geschäftstätigkeit noch auf den Netto-Geldfluss aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

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