IE 11 ist ein sehr alter Browser und wird auf dieser Site nicht unterstützt

Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Angebotspflicht («opting out»)

Ein Erwerber resp. Übernehmer von Aktien der Bellevue Group AG ist nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot nach Art. 135 FinfraG verpflichtet («opting out» nach Art. 125 FinfraG).

Kontrollwechselklauseln

Es bestehen keinerlei vertragliche Abgangsentschädigungen für Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder oder Mitarbeitende der Bellevue Group. Alle Arbeitsverträge der Mitarbeitenden der Bellevue Group sind auf maximal sechs Monate kündbar.

Die Bellevue Group verwendet Cookies, um die Funktionen der Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu gewährleisten.Gebrauch von Cookies & Disclaimer