7. Von der Generalversammlung 2021 zu genehmigende Vergütungen des Verwaltungsrates und der Gruppengeschäftsleitung
7.1 Genehmigung maximaler Gesamtbetrag der fixen Vergütung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat hat minimale Anpassungen der fixen Vergütung bezogen auf die jeweiligen Funktionen vorgenommen. Die fixe Vergütung in bar für Tätigkeit in Ausschüssen sowie in Tochtergesellschaften wurde ebenfalls betragsmässig minimal pro Mandat angepasst.
Daraus ergeben sich folgende Anträge:
- die fixe Vergütung in bar soll maximal CHF 423 000 betragen;
- die fixe Vergütung in bar für Tätigkeit in Ausschüssen soll maximal CHF 87 000 betragen;
- die fixe Vergütung in bar für Tätigkeit in Tochtergesellschaften und assoziierten Gesellschaften soll maximal CHF 99 000 betragen;
Auf diese Beträge fallen zusätzlich Kosten im Umfang von maximal CHF 9 000 für Arbeitgeberbeiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen an.
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der fixen Vergütung des Verwaltungsrates von CHF 618 000 (Vorperiode: CHF 661 000) für die Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
7.2 Genehmigung Gesamtbetrag der variablen Vergütung des Verwaltungsrates
Die Berechnung der variablen Vergütungen des Verwaltungsrates wird unter Ziffer 4.1 beschrieben und unter Ziffer 5.1 betraglich offengelegt.
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines Gesamtbetrags der variablen Vergütung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2020 von CHF 198 000 (Vorjahr: CHF 206 000).
7.3 Genehmigung maximaler Gesamtbetrag der fixen sowie der langfristig variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung
Der Verwaltungsrat hat die fixen Vergütungen der Geschäftsleitung überprüft. Für die bisherigen Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung wurden gegenüber dem Vorjahr keine Anpassungen vorgenommen. Insgesamt sind fixe Vergütungen im Umfang von CHF 920 000 vorgesehen. Auf die fixen Vergütungen werden zusätzlich Kosten im Umfang von maximal CHF 246 500 für Arbeitgeberbeiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen, die übrigen Versicherungen sowie für Vorsorgeleistungen berechnet. Der Betrag der beantragten fixen Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021 beträgt somit CHF 1 166 500 (2020: CHF 1 488 500).
Der CEO der Gruppe partizipiert an einem Long-Term Incentive Plan, welches im Zusammenhang mit dem Vermögensverwaltungsmandat der BB Biotech AG besteht. Im Jahr 2021 erhält er eine maximale Anwartschaft von 1 700 Aktien (2020: 1 800 Aktien) der BB Biotech AG. Basierend auf dem Schlusskurs per 31.12.2020 entspricht dies einer maximalen Entschädigung von CHF 127 000 zuzüglich gesetzlicher Sozialversicherungsbeiträge von CHF 9 100. Dies entspricht einem maximalen Totalbetrag von CHF 136 100 (2020: CHF 127 500).
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der fixen sowie langfristig variablen Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021 von CHF 1 302 600 (2020: CHF 1 616 000).
7.4 Genehmigung Gesamtbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung
Die Komponenten der variablen Vergütungen der Gruppengeschäftsleitung und deren Berechnung werden unter Ziffer 4.2 beschrieben und unter Ziffer 6.2 betraglich offengelegt.
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines Gesamtbetrags der kurzfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020 von CHF 2 828 030 (2019: CHF 2 314 500).