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Jahresrechnung Bericht der Revisionsstelle 

Bericht der Revisionsstelle
an die gerneralversammlung der Bellevue group AG küsnacht

Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung

Prüfungsurteil

Wir haben die Jahresrechnung der Bellevue Group AG – bestehend aus der Erfolgsrechnung für das am 31. Dezember 2020 endende Jahr, der Bilanz zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung zum 31. Dezember 2020 dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Unser Prüfungsansatz

Überblick

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Gesamtwesentlichkeit: CHF 1 100 000

Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Jahresrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Organisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher die Gesellschaft tätig ist.

Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt haben wir das folgende Thema identifiziert:

Werthaltigkeit der Beteiligungen

Wesentlichkeit

Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Jahresrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können.

Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Jahresrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Jahresrechnung als Ganzes zu beurteilen.

Gesamtwesentlichkeit

CHF 1 100 000

Herleitung

0.78% des Eigenkapitals der Gesellschaft

Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit

Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir das Eigenkapital, da die Gesellschaft selbst für sich alleine betrachtet nur begrenzt operativ tätig ist und das Eigenkapital aus unserer Sicht eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen bei Holdinggesellschaften darstellt.

Umfang der Prüfung

Unsere Prüfungsplanung basiert auf der Bestimmung der Wesentlichkeit und der Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der Jahresrechnung. Wir haben hierbei insbesondere jene Bereiche berücksichtigt, in denen Ermessensentscheide getroffen wurden. Dies trifft zum Beispiel auf wesentliche Schätzungen in der Rechnungslegung zu, bei denen Annahmen gemacht werden und die von zukünftigen Ereignissen abhängen, die von Natur aus unsicher sind. Wie in allen Prüfungen haben wir das Risiko der Umgehung von internen Kontrollen durch die Geschäftsleitung und, neben anderen Aspekten, mögliche Hinweise auf ein Risiko für beabsichtigte falsche Darstellungen berücksichtigt.

Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Beteiligungen

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

In der Position «Beteiligungen» (TCHF 112 580) werden die von der Gesellschaft gehaltenen Anteile am Kapital der Tochtergesellschaften bilanziert.

Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen ausgewiesen.

Die Bellevue Group AG wendet zur Überprüfung, ob betriebswirtschaftliche Wertberichtigungen notwendig sind, für ausgewählte Tochtergesellschaften die Discounted-Cash-Flow-Methode und für die übrigen Tochtergesellschaften die Netto-Substanz bzw. Veräusserungswertmethode an. Dabei wird der Wertansatz aufgrund zukünftig erwarteter Geldflüsse an den Kapitalgeber ermittelt bzw. der Buchwert der betreffenden Beteiligung mit dem Eigenkapital der betreffenden Tochtergesellschaft verglichen.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Beteiligungen haben wir als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt behandelt, da bei der Festlegung von Annahmen im Zusammenhang mit der Schätzung von zukünftigen Geschäftsergebnissen und angewandter Diskontierungszinssätze auf prognostizierte Geldflüsse Ermessensspielräume des Verwaltungsrates zur Anwendung kommen, bedeutende Schätzunsicherheiten bestehen und die Beteiligungen in der Bilanz einen wesentlichen Betrag darstellen (80% der Bilanzsumme).

Wir verweisen auf Anhang 1 (Rechnungs­legungs­grundsätze) und Anhang 2 (Angaben zu Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen).

Unser Prüfungsvorgehen

Wir haben die vom Verwaltungsrat in der Jahresrechnung der Bellevue Group AG angewandten Annahmen in Bezug auf die Bewertung der Beteiligungen ausgewertet und beurteilt.

Bei der Prognostizierung von Geldflüssen befolgte die Geschäftsleitung einen dokumentierten Prozess. Für Beteiligungen mit erhöhter Bewertungsunsicherheit überwachte der Verwaltungsrat diesen Prozess und hinterfragte die verwendeten Annahmen. Zur Bestimmung des Wertes kam eine Bewertungsmethode zum Einsatz, deren Angemessenheit und deren korrekte Anwendung wir beurteilten.

Wir verglichen die Geschäftsergebnisse des Berichtsjahres mit den budgetierten Werten mit dem Ziel, im Nachhinein die Genauigkeit der getroffenen Annahmen der Geldflussprognosen zu beurteilen.

Die von der Geschäftsleitung verwendeten Annahmen zur Umsatzentwicklung und zu langfristigen Wachstumsraten haben wir mit Prognosen zu branchenspezifischen Entwicklungen verglichen.

Die Diskontierungszinssätze haben wir den Kapitalkosten der Gesellschaft und vergleichbarer Unternehmen, unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten, gegenübergestellt.

Bei der Substanzwertanalyse verglichen wir den Buchwert der Beteiligungen in der Bilanz mit dem jeweiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaften.

Darüber hinaus beurteilten wir, ob die Tochter­gesellschaften ihren jeweiligen Einzelabschluss unter der Annahme der Unternehmungsfortführung aufgestellt haben und ob diese Annahme angemessen war.

Wir erachten den vom Verwaltungsrat angewandten Prozess zur Überprüfung der Werthaltigkeit und Festlegung der Wertanpassungen auf Beteiligungen als zweckmässig.

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Jahresrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

PricewaterhouseCoopers AG

Daniel Pajer

Revisionsexperte
Leitender Revisor

Roland Holl

Revisionsexperte

Zürich, 1. März 2021

PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, Postfach, 8050 Zürich
Telefon: +41 58 792 44 00, Telefax: +41 58 792 44 10, www.pwc.ch

PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied eines globalen Netzwerks von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften.

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