Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der Bellevue Group AG setzt sich per 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:
Name |
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Funktion |
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Nationalität |
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Mitglied in Ausschüssen 1) |
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Erstmalige Wahl |
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Gewählt bis |
Veit de Maddalena |
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Präsident |
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CH |
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CC |
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2018 |
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2021 |
Dr. Daniel H. Sigg |
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Mitglied |
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CH |
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ARC 2) |
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2007 |
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2021 |
Prof. Dr. Urs Schenker |
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Mitglied |
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CH |
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ARC/CC |
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2019 |
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2021 |
Katrin Wehr-Seiter |
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Mitglied |
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DE |
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ARC/CC 3) |
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2019 |
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2021 |
1) Nähere Informationen zu den Ausschüssen siehe nachfolgend unter «Interne Organisation»
2) Vorsitz Audit & Risk Committee
3) Vorsitz Compensation Committee
Kein Mitglied des Verwaltungsrates der Bellevue Group AG hatte im Jahre 2020 oder in den drei vorausgehenden Geschäftsjahren operative Führungsaufgaben für die Gesellschaft oder eine Tochtergesellschaft inne und keines pflegte signifikante Geschäftsbeziehungen zur Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft.
Das Verwaltungsratsmitglied Dr. Rupert Hengster hat sich an der Generalversammlung vom 24. März 2020 nicht mehr zur Wahl gestellt.
Veit de Maddalena
geb. 1967
- Lic. rer. pol. (Wirtschaftswissenschaften) der Universität Bern sowie MSc/Masters in Finance der London Business School
- Seit 2018 Inhaber der Candor Board Services GmbH in Zürich
- 2006–2017 Rothschild & Co Gruppe, ab 2016 als Executive Vice-Chairman Europe, vorher Mitglied des Group Management Committee und Leiter der Division Wealth Management & Trust sowie CEO der Rothschild Bank AG in Zürich
- 1994–2005 Credit Suisse Gruppe, zuletzt als Global CEO Credit Suisse Trust Group AG in Zürich, zuvor CEO Credit Suisse (Monaco) SAM sowie verschiedene Positionen als Kundenberater im In- und Ausland
Weitere Mandate
- Präsident des Verwaltungsrates der Klosters Madrisa Bergbahnen AG
- Präsident des Verwaltungsrates der Quattro Stelle SICAV AG
- Präsident des Verwaltungsrates der VR Motion AG
Dr. Daniel H. Sigg
geb. 1956
- Dr. iur. Universität Zürich
- Seit 2006 DHS International Advisors, LLC, Principal (Beratungstätigkeit im Finanzbereich)
- 2000–2005 TimesSquare Capital Management Inc., President
- 1997–1999 UBS, Global Head of Institutional Asset Management, Senior Managing Director
- 1990–1997 BEA Associates, CFO
- 1987–1990 Swiss American Securities Inc., Vice President, Head International Trading Departement
- 1984–1987 Credit Suisse, Financial Analyst
Weitere Mandate
- Mitglied des Verwaltungsrates der Bellevue Funds (Lux) SICAV, Luxemburg
- Präsident des Verwaltungsrates der Laguna Trustees Ltd., Jersey
- Mitglied des Beirats der Metropolitan Partners Group, New York
Prof. Dr. Urs Schenker
geb. 1957
- Prof. Dr. iur. Universität Zürich und Harvard (LLM)
- Seit 2015 Anwalt bei Walder Wyss AG, Zürich (Gesellschafts-, Finanz- und Kapitalmarktrecht)
- 1985–2015 Anwalt bei Baker & McKenzie, Zürich (ab 1991 Partner)
Weitere Mandate
- Mitglied des Verwaltungsrates der Capital Dynamics Holding AG
- Mitglied des Verwaltungsrates der Geschäftshaus City AG
Katrin Wehr-Seiter
geb. 1970
- MBA, INSEAD Business School Fontainebleau, Frankreich, sowie Diplom-Ingenieurin, Technische Universität Chemnitz, Deutschland
- Seit 2012 BIP Investment Partners SA, Managing Director, sowie seit 2017 BIP Capital Partners, Partner und Managing Director Luxembourg
- 2010–2012 unabhängige Beraterin/Senior Advisor für mittelständische Unternehmen sowie die internationale Private-Equity-Gesellschaft Bridgepoint
- 2000–2009 Permira Beteiligungsberatung, Principal, Deutschland
- 1995–2000 Siemens AG, Strategie- und Unternehmensberaterin sowie Projektleiterin, Deutschland und USA
Weitere Mandate
- Mitglied des Verwaltungsrates der SES S.A.
- Mitglied verschiedener Verwaltungsräte und Beiräte von nicht börsennotierten Unternehmen
Wahlverfahren
Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates, den Präsidenten des Verwaltungsrates sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses je in Einzelwahl. Ansonsten konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden auf ein Jahr gewählt und sind wieder wählbar. Es bestehen keine Amtszeitbeschränkungen.
Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten des Verwaltungsrates gemäss Art. 12 Abs. 1 Ziff. 1 VegüV
Gemäss Art. 32 der Statuten dürfen die Mitglieder des Verwaltungsrates je maximal 20 Tätigkeiten ausüben, davon je maximal fünf in kotierten Gesellschaften. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten in Rechtseinheiten, die von der Gesellschaft beherrscht werden oder welche die Gesellschaft beherrschen. Von den Einschränkungen sind ebenfalls Tätigkeiten in Stiftungen, gemeinnützigen Institutionen und Personalfürsorgeeinrichtungen ausgenommen, jedoch auf maximal zehn solcher Tätigkeiten beschränkt.
Der Begriff Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift bezeichnet die Mitgliedschaft in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten, die verpflichtet sind, sich in das Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register einzutragen. Mehrere Tätigkeiten in Rechtseinheiten, die unter einheitlicher Kontrolle oder unter Kontrolle desselben wirtschaftlichen Berechtigten stehen, gelten als eine Tätigkeit.