Kompetenzregelung
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat übt die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Bellevue Group aus. Er verabschiedet und überarbeitet regelmässig die Strategie, erlässt die notwendigen Weisungen und Richtlinien und legt die Organisation und die Risikopolitik der Bellevue Group fest. Zudem nimmt er die Berichterstattung über die Existenz, Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems entgegen. Er beaufsichtigt und kontrolliert die mit der Geschäftsführung betrauten Personen. Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Ernennung und Abberufung des CEO. Er genehmigt ausserdem die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Mitgliedern der Gruppengeschäftsleitung der Bellevue Group. Im Übrigen nimmt er die ihm vom Gesetz (Art. 716a OR) zugewiesenen Aufgaben wahr. Die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen dem Verwaltungsrat, dessen Ausschüssen, dem CEO und der Gruppengeschäftsleitung ist im Organisations- und Geschäftsreglement der Bellevue Group detailliert festgelegt. Unter anderem sind vom Verwaltungsrat der Kauf und Verkauf von Beteiligungen, die Gründung von Gruppengesellschaften sowie die Eröffnung von Zweigniederlassungen, die Aufnahme von Krediten und Anleihen und die Vergabe von Krediten ab einer bestimmten Höhe zu genehmigen. Investitionsvorhaben und andere geldwirksame Entscheidungen sind ebenfalls ab einer bestimmten Höhe vom Verwaltungsrat zu genehmigen.
Gruppengeschäftsleitung
Die Gruppengeschäftsleitung ist das dem Verwaltungsrat untergeordnete geschäftsführende Organ der Bellevue Group. Sie ist zuständig für alle Belange, die nicht durch das Gesetz, die Statuten oder das Organisations- und Geschäftsreglement ausdrücklich dem Verwaltungsrat der Bellevue Group AG oder einer Gruppengesellschaft vorbehalten sind. Sie handelt als Gremium. Dabei sind alle Entscheide durch das Kollegium zu treffen. Der Gruppengeschäftsleitung obliegen insbesondere die Entwicklung einer gruppenweiten Geschäftsstrategie zuhanden des Verwaltungsrates, die Umsetzung der genehmigten Strategie sowie die Führung und Kontrolle des täglichen Geschäfts der Bellevue Group, welches sich innerhalb von Finanzplan, Jahreszielen, Jahresbudget und der Risikopolitik und im Einklang mit den weiteren vom Verwaltungsrat erlassenen Vorschriften und Anweisungen zu bewegen hat. Sie stellt die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften sowie der anwendbaren Branchenstandards sicher.
Die Gruppengeschäftsleitung ist unter anderem zuständig für die Formulierung und Antragstellung des Jahresbudgets und der Jahresziele der Bellevue Group. Sie ist verantwortlich für den Erlass von Vorschriften zur Umsetzung der Risikopolitik, namentlich durch Regelung der Grundzüge der Risikoverantwortung, des Risikomanagements und der Risikokontrolle. Sie erstattet zuhanden des Verwaltungsrates und des ARC Bericht über die Existenz, Angemessenheit und Wirksamkeit der internen Kontrolle und erlässt dazu notwendige Weisungen. Ihr obliegt ebenfalls der Erlass von Weisungen für die Compliance-Organisation. Die Gruppengeschäftsleitung kann die zulässigen Limiten an die zuständigen Bereiche und Stellen innerhalb der Bellevue Group delegieren.