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5 Risikomanagement und Risikokontrolle

5.1 Risikobeurteilung und Risikopolitik

Die Basis für das Risikomanagement bildet die vom Verwaltungsrat durchgeführte Risikobeurteilung und festgelegte Risikopolitik, welche periodisch einer Überprüfung unterzogen wird. Für die Überwachung der Risiken sind auf Stufe der einzelnen Geschäftseinheiten wie auch auf Gruppenstufe unabhängige Instanzen verantwortlich. Die Gruppenleitung wird regelmässig durch ein stufengerechtes Reporting über die Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage sowie die damit verbundenen Risiken informiert. Die Risikoberichterstattung erfolgt sowohl auf Stufe der einzelnen Geschäftseinheiten als auch auf Gruppenstufe.

5.2 Marktrisiko

Marktrisiken entstehen durch Veränderungen der Marktpreise von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienkursen und entsprechenden Volatilitäten. Die Bewirtschaftung des Marktrisikos beinhaltet die Identifizierung, Messung, Kontrolle und Steuerung der eingegangenen Marktrisiken.

Die Überwachung der Marktrisiken erfolgt auf täglicher Basis. Die Risikoberichterstattung erfolgt sowohl auf Stufe der einzelnen Geschäftseinheiten als auch auf Gruppenstufe. Die permanente Risikoüberwachung ermöglicht eine angemessene Steuerung der Marktrisiken.

Kursänderungsrisiken

Die Position des Kursänderungsrisikos der Gruppe resultiert aus den von der Gruppe gehaltenen Finanzanlagen, welche entweder erfolgsneutral oder erfolgswirksam zum Fair Value angesetzt werden. Zur Steuerung des Kursrisikos diversifiziert die Gruppe das Portfolio und sichert dieses teilweise mit Index Futures oder kotierten Index-Optionen ab. Bei den Finanzanlagen handelt es sich grösstenteils um Anlagen in eigene Produkte (Aktien, Anlagefonds und Private Equity Fonds) und übrige Finanzanlagen (Aktien, Private Equity Fonds und diverse). Anlagen in eigene Produkte zur Erfüllung langfristiger Incentivierungspläne werden gehalten, um Verbindlichkeiten aus Ansprüchen solcher Pläne sicherzustellen, und gelten deshalb als ökonomische Absicherung. Sämtliche Positionen der Finanzanlagen werden zum Fair Value bewertet. Wo immer möglich, werden Börsenkurse automatisch in unsere Systeme eingelesen und zur Bewertung verwendet. Die Positionen werden täglich überwacht. Jede preisliche Veränderung überträgt sich vollumfänglich auf den Erfolg respektive das Gesamtergebnis.

Bei einer Marktwertveränderung von 10% bezogen auf den Jahresendwert (netto nach Absicherung) ergäbe sich für die nach Fair Value bewerteten Finanzanlagen eine Eigenkapitalveränderung von CHF 5.4 Mio. (Vorjahr: CHF 4.7 Mio.), wovon CHF 4.3 Mio. (Vorjahr: CHF 4.7 Mio.) erfolgswirksam wären.

Zinsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko der Gruppe ist marginal. Einerseits werden die auf Sicht verfügbaren flüssigen Mittel der Gruppe zu marktüblichen Sätzen verzinst und andererseits ist der Einfluss von Schuldzinsen infolge des hohen Eigenkapitalanteils gering. Falls Kreditaufnahmen notwendig sind, handelt es sich um kurzfristige Festkredite, die zu marktüblichen Zinssätzen verzinst werden.

Währungsrisiko

Das Fremdwährungsrisiko der Gruppe besteht aus bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie zukünftigen Transaktionen (hauptsächlich Managementgebühren), welche auf eine andere Währung als die funktionale Währung der betroffenen Konzerngesellschaft lauten. Die Gruppe verzichtet bewusst auf die Absicherung dieser Währungsrisiken. Die Netto-Bilanzpositionen sind wie folgt:

CHF 1 000

 

CHF

 

EUR

 

USD

 

Übrige

Netto-Position per 31.12.2020

 

 

 

36 991

 

11 152

 

1 643

Marktwertveränderung von 10%

 

+/– 4979

 

 

 

 

 

 

Netto-Position per 31.12.2019

 

 

 

21 024

 

12 712

 

11 235

Marktwertveränderung von 10%

 

+/– 4497

 

 

 

 

 

 

5.3 Ausfallrisiko

Die Gruppe ist dem Ausfallrisiko ausgesetzt, d.h. dem Risiko, dass eine Gegenpartei nicht in der Lage ist, den Betrag bei Fälligkeit vollständig zu bezahlen. Die Gruppe misst das Ausfallrisiko und die erwarteten Ausfallverluste anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit, des Engagements zum Zeitpunkt des Ausfalls und des Verlusts bei Ausfall. Bei der Bestimmung der erwarteten Ausfallverluste berücksichtigt die Gruppe sowohl historische Analysen als auch zukunftsgerichtete Informationen. Die Gruppe verwaltet und kontrolliert ihr Ausfallrisiko, indem sie Geschäftsbeziehungen nur mit Gegenparteien mit einem akzeptablen Kreditrating unterhält.

Die folgende Tabelle zeigt das maximale Kreditrisikoexposure der Bellevue Group am Bilanzstichtag:

CHF 1 000

 

31.12.2020

 

31.12.2019

Maximale Exposure des Kreditrisikos

 

 

 

 

Flüssige Mittel

 

82 547

 

87 486

Forderungen aus Leistungen und übrige Forderungen

 

18 076

 

19 021

Übrige Vermögenswerte

 

1 443

 

519

Total

 

102 066

 

107 026

Per 31. Dezember 2020 gibt es keine wesentlichen finanziellen Vermögenswerte, die wertberichtigt sind (31. Dezember 2019: keine), und es gibt keine Hinweise auf wesentliche negative Auswirkungen auf die Kreditqualität finanzieller Vermögenswerte. Im Jahr 2020 wurden keine bedeutenden Wertminderungen auf finanziellen Vermögenswerten, die einem Kreditrisiko ausgesetzt sind, festgestellt.

Die folgende Tabelle enthält eine Analyse der Fälligkeit von finanziellen Vermögenswerten mit Kreditrisiko:

CHF 1 000

 

Fällig innert 3 Monaten

 

Fällig innert 3 bis 12 Monaten

 

Fällig innert 1 bis 5 Jahren

 

Fällig nach 5 Jahren

 

Total

31.12.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fälligkeit von finanziellen Vermögenswerten mit Kreditrisiko

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

 

82 547

 

 

 

 

82 547

Forderungen aus Leistungen und übrige Forderungen

 

16 771

 

1 305

 

 

 

18 076

Übrige Vermögenswerte

 

7

 

57

 

1 379

 

 

1 443

Total

 

99 325

 

1 362

 

1 379

 

 

102 066

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31.12.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fälligkeit von finanziellen Vermögenswerten mit Kreditrisiko

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel

 

87 486

 

 

 

 

87 486

Forderungen aus Leistungen und übrige Forderungen

 

17 637

 

1 384

 

 

 

19 021

Übrige Vermögenswerte

 

 

 

519

 

 

519

Total

 

105 123

 

1 384

 

519

 

 

107 026

Zum 31. Dezember 2020 und 2019 hatte das ECL-Wertberichtigungsmodell keine wesentlichen Auswirkungen, da (i) die Mehrheit der finanziellen Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value bewertet wird, die Anforderungen an die Wertberichtigung auf solche Instrumente nicht anwendbar sind und (ii) die finanziellen Vermögenswerte «at amortized cost» hauptsächlich kurzfristig sind. Folglich wurde keine Wertberichtigung auf der Grundlage der erwarteten Kreditverluste verbucht.

5.4 Liquiditätsrisiko

Der CFO der Bellevue Group trägt die Gesamtverantwortung für die Bewirtschaftung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken. Unter Finanzierungsrisiko wird das Risiko verstanden, dass die Bellevue Group ihre Geschäftseinheiten nicht in der Lage sind, die aktuellen oder vorgesehenen Verpflichtungen auf einer kontinuierlichen Basis zu akzeptablen Preisen  zu finanzieren. Demgegenüber wird unter Liquiditätsrisiko das Risiko verstanden, dass die Bellevue Group resp. ihre Tochtergesellschaften nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen bei erster Fälligkeit nachzukommen. Während Finanzierungsrisiken sich somit auf die Fähigkeit beziehen, sich laufend zu finanzieren, steht bei Liquiditätsrisiken die Fähigkeit im Vordergrund, zu jedem Zeitpunkt genügend Liquidität sicherzustellen.

Die Bellevue Group verwaltet ihre Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken auf einer integrierten Basis auf konsolidierter Ebene. Die tägliche Liquiditätssteuerung erfolgt auf Stufe der einzelnen Konzerngesellschaften durch dafür zuständige Funktionen. Die Finanzierungskapazitäten werden durch eine angemessene Diversifikation der Finanzierungsquellen und die Bereitstellung von Sicherheiten bewirtschaftet, womit Liquiditätsrisiken reduziert werden.

Das Risikomanagement stellt sicher, dass die Bellevue Gruppe jederzeit über genügend Liquidität verfügt, um ihren Zahlungsverpflichtungen auch in Stresssituationen nachkommen zu können. Demzufolge umfasst das Liquiditätsrisikomanagement einerseits operative Risikomess- und Steuerungssysteme zur Sicherstellung der laufenden und jederzeitigen Zahlungsfähigkeit, anderseits werden Strategien und Vorgaben zur Bewirtschaftung des Liquiditätsrisikos unter Stressbedingungen im Rahmen der festgelegten Liquiditätsrisikotoleranz definiert. Dazu zählen insbesondere Massnahmen zur Risikominderung, das Halten eines Liquiditätspuffers aus hochliquiden Vermögenswerten und ein Notfallkonzept für die Bewältigung von allfälligen Liquiditätsengpässen. Im Falle einer unvorhergesehenen Anspannung der Liquiditätssituation kann zudem auf ein Portfolio von leicht liquidierbaren und werthaltigen Positionen sowie auf vorhandene Kreditlimiten bei zwei verschiedenen Banken zurückgegriffen werden.

Die Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten ist folgendermassen:

CHF 1 000

 

Fällig innert 3 Monaten

 

Fällig innert 3 bis 12 Monaten

 

Fällig innert 1 bis 5 Jahren

 

Fällig nach 5 Jahren

 

Total

31.12.2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Leistungen und übrige Verbindlichkeiten

 

28 341

 

10 900

 

16 228

 

 

55 469

Leasingverbindlichkeiten 1)

 

484

 

1 305

 

2 368

 

 

4 157

Übrige finanzielle Verbindlichkeiten

 

56

 

35

 

 

 

91

Total

 

28 881

 

12 240

 

18 596

 

 

59 717

1) Gemäss IFRS 7 B11D sind die nicht abgezinsten vertraglich festgelegten Cashflows betreffend die Leasingverbindlichkeiten auf Bruttobasis anzugeben. Die entsprechenden nicht abgezinsten Cashflows weichen von dem in der Bilanz ausgewiesenen Betrag ab, da dieser auf abgezinsten Cashflows beruht.

CHF 1 000

 

Fällig innert 3 Monaten

 

Fällig innert 3 bis 12 Monaten

 

Fällig innert 1 bis 5 Jahren

 

Fällig nach 5 Jahren

 

Total

31.12.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Leistungen und übrige Verbindlichkeiten

 

30 541

 

5 042

 

11 135

 

 

46 718

Leasingverbindlichkeiten 1)

 

568

 

757

 

6 198

 

 

7 523

Total aus weitergeführten Geschäftsbereichen

 

31 109

 

5 799

 

17 333

 

 

54 241

Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräusserung gehaltenen Aktiven

 

117 213

 

 

 

 

117 213

Total

 

148 322

 

5 799

 

17 333

 

 

171 454

1) Gemäss IFRS 7 B11D sind die nicht abgezinsten vertraglich festgelegten Cashflows betreffend die Leasingverbindlichkeiten auf Bruttobasis anzugeben. Die entsprechenden nicht abgezinsten Cashflows weichen von dem in der Bilanz ausgewiesenen Betrag ab, da dieser auf abgezinsten Cashflows beruht.

5.5 Operationelles Risiko

Operationelle Risiken verkörpern die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Prozessen, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten.

Operationelle Risiken gehen mit jeder Geschäftstätigkeit einher und werden basierend auf Kosten- / Nutzenüberlegungen vermieden, vermindert, transferiert oder selbst getragen. Hierbei werden sowohl mögliche rechtliche, regulatorische und Compliance-bezogene Risiken als auch Folgerisiken im Sinne von Reputationsrisiken berücksichtigt.

Basis für das Management der operationellen Risiken bildet das gruppenweite interne Kontrollsystem (IKS). Im Rahmen von jährlichen, systematisch durchgeführten Risikoeinschätzungen werden die operationellen Risiken sämtlicher kritischen Prozesse und Prozessträger identifiziert und bewertet. Des Weiteren wird elementaren Sicherheitsthemen wie dem Informationsschutz und dem Business Conitinuity Management zusätzliche Aufmerksamkeit geschenkt, indem deren Sicherstellung mit zusätzlichen Instrumenten gewährleistet wird.

Sämtliche Massnahmen zur Steuerung der operationellen Risiken sind Bestandteil des IKS.

5.6 Rechtliche und Compliance-Risiken

Als rechtliche und Compliance-Risiken werden diejenigen Risiken bezeichnet, welche sich aus dem rechtlichen und regulatorischen Umfeld ergeben. Im Vordergrund stehen dabei Haftungsrisiken sowie regulatorische Risiken. Diese Risiken werden bei der Auftragsabwicklung durch standardisierte Rahmenverträge und individuelle Vereinbarungen minimiert. Die Überwachung von Risiken im Zusammenhang mit der Entgegennahme von Kundengeldern sowie den entsprechenden Sorgfaltspflichten erfolgt auf Stufe der jeweiligen Geschäftseinheiten. Zur Begrenzung von Rechtsrisiken werden externe Anwälte beigezogen.

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