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Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Bellevue Group AG setzt sich per 31. Dezember 2022 wie folgt zusammen:

Name

 

Funktion

 

Nationalität

 

Mitglied in Ausschüssen 1)

 

Erstmalige Wahl

 

Gewählt bis

Veit de Maddalena

 

Präsident

 

CH

 

CC

 

2018

 

2023

Dr. Daniel H. Sigg

 

Mitglied

 

CH

 

ARC 2)

 

2007

 

2023

Prof. Dr. Urs Schenker

 

Mitglied

 

CH

 

ARC/CC

 

2019

 

2023

Katrin Wehr-Seiter

 

Mitglied

 

DE

 

ARC/CC 3)

 

2019

 

2023

1) Nähere Informationen zu den Ausschüssen siehe nachfolgend unter «Interne Organisation»
2) Vorsitz Audit & Risk Committee
3) Vorsitz Compensation Committee

Kein Mitglied des Verwaltungsrats der Bellevue Group AG hatte im Jahre 2022 oder in den drei vorausgehenden Geschäftsjahren operative Führungsaufgaben für die Gesellschaft oder eine Tochtergesellschaft inne und keines pflegte signifikante Geschäftsbeziehungen zur Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft.

PRÄSIDENT DES VERWALTUNGSRATS

Veit de Maddalena (geb. 1967)

Veit de Maddalena ist lic.rer.pol. (Wirtschaftswissenschaften) der Universität Bern sowie MSc/Master in Finance der London Business School. Er verfügt über langjährige Führungserfahrung in der Finanzindustrie und agiert heute ausschliesslich als unabhängiger Verwaltungsrat in verschiedenen Familienunternehmungen. 2018 wurde Veit de Maddalena in den Verwaltungsrat der Bellevue Group gewählt und amtet seit 2019 als Verwaltungsratspräsident. Zuvor verantwortete er bei der Rothschild & Co Gruppe als Global Partner und Konzernleitungsmitglied das weltweite Vermögensverwaltungsgeschäft und leitete gleichzeitig als CEO die Rothschild & Co Bank AG in der Schweiz. Seine berufliche Karriere startete er bei der Credit Suisse.

MITGLIED DES VERWALTUNGSRATS

Dr. Daniel H. Sigg (geb. 1956)

Daniel Sigg ist promovierter Jurist (Dr. iur.) der Universität Zürich und übte verschiedene Senior-Management-Positionen im Bereich Asset Management und in der Beratung aus. Als Global Head bei UBS verantwortete Daniel Sigg das institutionelle Asset Management, bevor er ab dem Jahr 2000 bei Times Square Capital Management in New York in den Vorstand trat. Heute ist er als Principal von DHS International Advisors LLC in der Beratung im Finanzbereich aktiv. Seit 2007 ist Daniel Sigg Mitglied im Verwaltungsrat der Bellevue Group.

MITGLIED DES VERWALTUNGSRATS

Prof. Dr. Urs Schenker (geb. 1957)

Urs Schenker ist promovierter Jurist der Universitäten Zürich (Dr. iur.) und Harvard (LLM) und ist als Titularprofessor an der Universität St. Gallen und als Anwalt bei Walder Wyss in Zürich tätig, wo er sich auf Gesellschafts-, Finanz- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Davor war er rund 20 Jahre als Anwalt (14 Jahre als Partner) bei Baker & McKenzie in Zürich tätig. Seit 2019 ist Urs Schenker Mitglied im Verwaltungsrat der Bellevue Group.

MITGLIED DES VERWALTUNGSRATS

Katrin Wehr-Seiter (geb. 1970)

Katrin Wehr-Seiter ist Diplom-Ingenieurin der Technischen Universtät Chemnitz/DE sowie MBA der INSEAD Business School, Fontainebleau/FR. Sie ist Partner und Managing Director der BIP Capital Partners sowie der BIP Investment Partners SA, Luxemburg. Zuvor war sie als Principal bei der internationalen Private-Equity-Gesellschaft Permira aktiv und als unabhängige Beraterin für mittelständische Unternehmen sowie als Senior Advisor für den Finanzinvestor Bridgepoint tätig. Sie startete ihre berufliche Karriere bei der Siemens AG. Seit 2019 ist Katrin Wehr-Seiter Mitglied im Verwaltungsrat der Bellevue Group.

Die weiteren Mandate der einzelnen Verwaltungsräte sind im Vergütungsbericht ersichtlich.

Wahlverfahren

Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats, den Präsidenten des Verwaltungsrats sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses je in Einzelwahl. Ansonsten konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden auf ein Jahr gewählt und sind wieder wählbar. Es bestehen keine Amtszeitbeschränkungen.

Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten des Verwaltungsrats gemäss Art 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR (vormals Art. 12 Abs. 1 Ziff. 1 VegüV)

Gemäss Art. 32 der aktuellen Statuten dürfen die Mitglieder des Verwaltungsrats je maximal 20 Tätigkeiten ausüben, davon je maximal fünf in kotierten Gesellschaften. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten in Rechtseinheiten, die von der Gesellschaft beherrscht werden oder welche die Gesellschaft beherrschen. Von den Einschränkungen sind ebenfalls Tätigkeiten in Stiftungen, gemeinnützigen Institutionen und Personalfürsorgeeinrichtungen ausgenommen, jedoch auf max­imal zehn solcher Tätigkeiten beschränkt.

Der Begriff Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift bezeichnet gemäss Art. 32 der aktuellen Statuten die Mitgliedschaft in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten, die verpflichtet sind, sich in das Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register einzutragen. Mehrere Tätigkeiten in Rechtseinheiten, die unter einheitlicher Kontrolle oder unter Kontrolle desselben wirtschaftlichen Berechtigten stehen, gelten als eine Tätigkeit.

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