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4 Wesentliche Schätzungen, Annahmen und Ermessensausübung

4.1 Schätzungen, Annahmen und Ermessensausübung des Managements

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze müssen durch das Management Schätzungen vorgenommen sowie Annahmen und Ermessensentscheide getroffen werden, welche die Höhe der ausgewiesenen Aktiven und Passiven, Aufwände und Erträge sowie die Offenlegung von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten beeinflussen. Das Management überprüft Schätzungen und Annahmen fortlaufend und passt sie an neue Erkenntnisse und Gegebenheiten an, was sich unter anderem in folgenden Bereichen wesentlich auf die Konzernrechnung auswirken kann:

Gewinnsteuer

Die Bellevue Group AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen in den meisten Ländern der Gewinnsteuerpflicht. Die per Bilanzstichtag ausgewiesenen laufenden Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie der für die Berichtsperiode resultierende latente Steueraufwand beruhen teilweise auf Schätzungen und Annahmen und können daher von den durch die Steuerbehörden in Zukunft festgelegten Beträgen abweichen.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird gebildet, wenn die Bellevue Group aus einem vergangenen Ereignis zum Bilanzstichtag eine gegenwärtige Verbindlichkeit hat, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen wird und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Bei der Beurteilung, ob die Bildung einer Rückstellung und deren Höhe angemessen sind, gelangen die bestmöglichen Schätzungen und Annahmen per Bilanzstichtag zur Anwendung, welche zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf an neue Erkenntnisse und Gegebenheiten angepasst werden.

Level-3-Finanzinstrumente (Fair Value)

Level-3-Fair-Value-Bewertungen basieren auf Bewertungsmethoden, bei welchen die Eingabeparameter nicht am Markt beobachtbar sind. Für Details zu den genauen Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente verweisen wir auf die Anmerkungen im Anhang zur Konzernrechnung, Ziffer 3.1.2 «Bewertungsmethoden von Finanzinstrumenten».

Hinsichtlich der Auswirkungen der Änderungen der wesentlichen Annahmen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zur Konzernrechnung, Ziffer 3.1.3 «Level-3-Finanzinstrumente».

Vorsorgeverpflichtungen

Das Management legt die versicherungstechnischen Annahmen fest und beurteilt, ob ein allfälliger Überschuss der Vorsorgestiftung als wirtschaftlicher Nutzen für die Bellevue Group aktiviert werden kann. Die Vorsorgekosten unter­liegen ebenfalls Schätzungen und Annahmen. Das Management ist der Auffassung, dass die getroffenen Annahmen und Schätzungen angemessen sind.

Überprüfung des Goodwills und der immateriellen Vermögenswerte auf eine Wertminderung

Die Bellevue Group überprüft die Werthaltigkeit des Goodwills grundsätzlich jährlich auf Basis des jeweils pro einer einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (je nach Zuordnung) geschätzten erzielbaren Betrages.

Sofern Ereignisse oder veränderte Umstände auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, wird eine solche Prüfung häufiger vorgenommen.

Der Ansatz, den die Gruppe für die Bestimmung der wesentlichen Annahmen und der damit verbundenen Wachstumsraten anwendet, basiert auf Kenntnissen und angemessenen Erwartungen des Managements bezüglich des zukünf­tigen Geschäfts. Dazu dienen interne und externe Marktinformationen, geplante Geschäftsinitiativen sowie andere angemessene Absichten des Managements. Zu diesem Zweck verwendet die Gruppe historische Informationen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Marktsituationen.

Änderungen in den wesentlichen Annahmen: Abweichungen zwischen zukünftig erreichten tatsächlichen Resultaten und den geplanten wesentlichen Annahmen wie auch Änderungen in den Annahmen bezüglich der zukünftigen unterschiedlichen Beurteilung der Entwicklung relevanter Märkte und/oder des Geschäfts sind möglich. Solche Abweichungen können von Änderungen in den folgenden Einflussgrössen herrühren: Marktumfeld und damit verbunden die Ertragslage, benötigte Arten und Beanspruchung von personellen Ressourcen, generelle und gruppenspezifische Entwicklung der Mitarbeiterentschädigungen, Umsetzung von bereits bekannten oder neuen Geschäftsinitiativen sowie andere interne oder externe Faktoren. Diese Änderungen können den Wert der Geschäftseinheiten beeinflussen und deshalb die Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag erhöhen bzw. zu einer teilweisen Wertminderung auf dem Goodwill führen.

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