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9 Transaktionen mit nahestehenden Gesellschaften und Personen

9.1 Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppengeschäftsleitung

CHF 1 000

 

Fixe Vergütung in bar

 

Kurzfristige variable Vergütung in bar

 

Kurzfristige variable Vergütung in Aktien

 

Langfristige variable Vergütung in Aktien

 

Total

Total 1.1.–31.12.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats

 

613

 

 

181

 

 

794

Vergütungen an Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung

 

1 018

 

632

 

1 482

 

– 110

 

3 022

Total 1.1.–31.12.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats

 

616

 

 

245

 

 

861

Vergütungen an Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung

 

1 124

 

1 547

 

1 075

 

150

 

3 896

Die aufgeführten Beträge für die fixen sowie die variablen Vergütungen beinhalten jeweils auch allfällige Arbeitgeber-Beiträge an die gesetzlichen bzw. reglementarischen Sozialversicherungen.

Die kurzfristige variable Vergütung in Aktien des Verwaltungsrats setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:

Der Aufwand für die kurzfristige variable Vergütung in Aktien der Gruppengeschäftsleitung setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:

Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung partizipieren teilweise an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Zusammenhang mit dem Vermögensverwaltungsmandat der BB Biotech AG. Im Rahmen dieses Programms erhalten die Gruppengeschäftsleitungsmitglieder Anwartschaften auf eine maximale Anzahl von BB Biotech Aktien. Die effektive Anzahl von Aktien hängt von diversen Konditionen ab. Es besteht eine dreijährige Vesting-Periode ab dem Zuteilungsdatum. Im Weiteren hängt die effektive Anzahl Aktien von der Erreichung von Leistungszielen über die Periode der nächsten drei Geschäftsjahre im Zusammenhang mit den Mandaten ab. Die Kosten für dieses Mitarbeiterprogramm werden als langfristig variable Vergütung ausgewiesen.

In den Geschäftsjahren 2022 und 2021 wurden weder Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und Mitgliedern der Gruppengeschäftsleitung nahestehende Personen noch an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats entrichtet.

9.2 Transaktionen mit nahestehenden Gesellschaften und Personen

Per 31. Dezember 2022 und 2021 bestehen weder Forderungen noch Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Gesellschaften und Personen. 

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