7. Von der Generalversammlung 2025 zu genehmigende Vergütungen des Verwaltungsrats und der Gruppengeschäftsleitung
7.1 Genehmigung maximaler Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats
Die beantragte maximale Vergütung des Verwaltungsrats bleibt im Wesentlichen unverändert zum Vorjahresantrag. Die effektive tiefere fixe Vergütung steht im Zusammenhang mit den Annahmen zur Bestimmung des kalkulatorisch maximalen Werts der geldwerten Leistung der potenziell im Rahmen der freiwilligen Beteiligungsprogramme zugeteilten Aktien. Die maximale Gesamtvergütung besteht aus folgenden Positionen:
- Fixe Vergütung von maximal CHF 742 000 (Vorperiode: CHF 742 000 genehmigt)
- Geldwerte Leistung aus freiwilligen Beteiligungsprogrammen von maximal CHF 64 000 (Vorperiode: CHF 114 000 genehmigt)
- Arbeitgeberbeiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen von maximal CHF 22 000 (Vorperiode: CHF 24 000 genehmigt)
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der Vergütung des Verwaltungsrats von CHF 828 000 (Vorperiode: CHF 880 000 genehmigt) für die Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Vergütung wird teilweise in Aktien der Gesellschaft sowie in bar entrichtet.
7.2 Genehmigung maximaler Gesamtbetrag der fixen sowie der langfristig variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung
Der von der Generalversammlung zu genehmigende Betrag für die fixe Vergütung der Gruppengeschäftsleitung ist höher als im Vorjahr, da im Vorjahr die Erweiterung der Gruppengeschäftsleitung von zwei auf zunächst vier und später fünf Mitglieder beschlossen wurde. Im Vorjahr wurden die Vergütungen für die neuen Mitglieder nur anteilsmässig für die jeweilige Amtsperiode bewilligt. Für das kommende Jahr wird nun für alle Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung die Genehmigung der Vergütungen für die vollen 12 Monate beantragt. Lohnanpassungen wurden dagegen keine vorgenommen. Der CEO wurde im 2024 für werthaltige Ansprüche gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber entschädigt. Analog zum Verwaltungsrat beinhaltet die fixe Vergütung eine potenzielle geldwerte Leistung für die Teilnahme an freiwilligen Beteiligungsprogrammen (gesperrten Aktien) mit einem Discount. Die fixe Vergütung für 2025 besteht demnach aus folgenden Positionen:
- Fixe Vergütung von maximal CHF 1 500 000 (2024: CHF 1 170 000)
- Werthaltige Ansprüche gegenüber bisherigem Arbeitgeber in bar CHF 0 (2024: CHF 225 000)
- Werthaltige Ansprüche gegenüber bisherigem Arbeitgeber in Aktien CHF 0 (2024: CHF 911 000)
- Geldwerte Leistung aus freiwilligen Beteiligungsprogrammen von maximal CHF 315 000 (2024: CHF 565 000)
- Arbeitgeberbeiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen, die übrigen Versicherungen sowie für Vorsorgeleistungen von maximal CHF 409 000 (2024: CHF 432 500)
Der Betrag der beantragten fixen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2025 beträgt somit CHF 2 224 000 (2024: 3 603 500). Die aufgezeigten Veränderungen stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Entschädigung werthaltiger Ansprüche gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber des neuen CEO im Jahr 2024.
Bestimmte Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung partizipieren an einem Long-Term-Incentive-Plan, der im Zusammenhang mit dem Vermögensverwaltungsmandat der BB Biotech AG besteht. Die Beantragte Genehmigung der langfristigen variablen Vergütung steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit diesem Long-Term Incentive Plan. Im Jahr 2025 erhalten sie eine maximale Anwartschaft von 5 200 Aktien (2024: 5 100 Aktien) der BB Biotech AG. Basierend auf dem Schlusskurs per 31.12.2024 entspricht dies einer maximalen Entschädigung von CHF 185 000 (2024: CHF 219 000) zuzüglich gesetzlicher Sozialversicherungsbeiträge von CHF 14 000 (2024: CHF 16 500). Dies entspricht einem maximalen Totalbetrag von CHF 199 000 (2024: CHF 235 500).
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der fixen sowie langfristig variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2025 von CHF 2 423 000 (2024: CHF 3 839 000).
7.3 Genehmigung Gesamtbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung
Den Mitgliedern der Gruppengeschäftsleitung wird, vorbehältlich der Genehmigung durch die Generalversammlung, eine kurzfristige variable Vergütung auf der Basis einer Leistungsbewertung, gestützt auf jährlich vereinbarte Ziele und Erwartungen, ausgerichtet . Der nachfolgende Antrag erfolgt gestützt auf die Leistung und die Zielerreichung im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2024. Die Komponenten der variablen Vergütungen der Gruppengeschäftsleitung und deren Berechnung werden unter Ziffer 4.2 beschrieben und unter Ziffer 6.2 betraglich offengelegt.
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines Gesamtbetrags der kurzfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2024 von CHF 1 021 000 (2023: CHF 611 000).