Der Verwaltungsrat der Bellevue Group AG setzt sich per 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen:
Name
Funktion
Nationalität
Mitglied in
Ausschüssen 1)
Erstmalige
Wahl
Gewählt
bis
Veit de Maddalena
Präsident
CH
CC
2018
2025
Prof. Dr. Urs Schenker
Mitglied
CH
ARC 2)
2019
2025
Katrin Wehr-Seiter
Mitglied
DE
ARC/CC 3)
2019
2025
Barbara Angehrn Pavik
Mitglied
CH
ARC/CC
2023
2025
1) Nähere Informationen zu den Ausschüssen siehe nachfolgend unter «Interne Organisation» 2) Vorsitz Audit & Risk Committee 3) Vorsitz Compensation Committee
Kein Mitglied des Verwaltungsrats der Bellevue Group AG hatte im Jahre 2024 oder in den drei vorausgehenden Geschäftsjahren operative Führungsaufgaben für die Gesellschaft oder eine Tochtergesellschaft inne und keines pflegte signifikante Geschäftsbeziehungen zur Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft.
PRÄSIDENT DES VERWALTUNGSRATS
Veit de Maddalena (geb. 1967)
Veit de Maddalena hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften (lic.rer.pol.) der Universität Bern sowie einen MSc/Master in Finance der London Business School. Er verfügt über langjährige Führungserfahrung in der Finanzindustrie und agiert heute ausschliesslich als unabhängiger Verwaltungsrat in verschiedenen Familienunternehmungen. 2018 wurde Veit de Maddalena in den Verwaltungsrat der Bellevue Group gewählt und amtet seit 2019 als Verwaltungsratspräsident. Zuvor verantwortete er bei der Rothschild & Co Gruppe als Global Partner und Konzernleitungsmitglied das weltweite Vermögensverwaltungsgeschäft und leitete gleichzeitig als CEO die Rothschild & Co Bank AG in der Schweiz. Seine berufliche Karriere startete er bei der Credit Suisse.
MITGLIED DES VERWALTUNGSRATS
Prof. Dr. Urs Schenker (geb. 1957)
Urs Schenker ist promovierter Jurist der Universitäten Zürich (Dr. iur.) und Harvard (LLM) und ist als Titularprofessor an der Universität St. Gallen und als Anwalt bei Walder Wyss in Zürich tätig, wo er sich auf Gesellschafts-, Finanz- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Davor war er rund 20 Jahre als Anwalt (14 Jahre als Partner) bei Baker & McKenzie in Zürich tätig. Seit 2019 ist Urs Schenker Mitglied im Verwaltungsrat der Bellevue Group.
MITGLIED DES VERWALTUNGSRATS
Katrin Wehr-Seiter (geb. 1970)
Katrin Wehr-Seiter ist Diplom-Ingenieurin der Technischen Universität Chemnitz/DE sowie MBA der INSEAD Business School, Fontainebleau/FR. Sie ist Partner und CEO der BIP Capital Partners, Luxemburg. Zuvor war sie als Principal bei der internationalen Private-Equity-Gesellschaft Permira aktiv und als unabhängige Beraterin für mittelständische Unternehmen sowie als Senior Advisor für den Finanzinvestor Bridgepoint tätig. Sie startete ihre berufliche Karriere bei der Siemens AG. Seit 2019 ist Katrin Wehr-Seiter Mitglied im Verwaltungsrat der Bellevue Group.
MITGLIED DES VERWALTUNGSRATS
Barbara Angehrn Pavik (geb. 1974)
Barbara Angehrn Pavik verfügt über einen Masterabschluss in Wirtschaftswissenschaften der Universität St. Gallen. Sie ist seit über 20 Jahren in der internationalen Healthcare-Industrie in verschiedenen Führungspositionen tätig, aktuell als CEO bei Asceneuron SA in Lausanne. Davor arbeitete sie unter anderem in Führungspositionen bei Vifor Pharma Group, Stepstone Pharma, Exelixis Pharmaceuticals International, Onyx Pharmaceuticals International und Amgen International. Seit 2023 ist Barbara Angehrn Pavik Mitglied im Verwaltungsrat der Bellevue Group.
Die weiteren Mandate der einzelnen Verwaltungsräte sind im Vergütungsbericht ersichtlich.
Wahlverfahren
Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats, den Präsidenten des Verwaltungsrats sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses je in Einzelwahl. Ansonsten konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden auf ein Jahr gewählt und sind wieder wählbar. Es bestehen keine Amtszeitbeschränkungen.
Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten des Verwaltungsrats gemäss Art 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR
Gemäss Art. 30 der Statuten dürfen die Mitglieder des Verwaltungsrats je maximal 20 Tätigkeiten ausüben, davon je maximal fünf in kotierten Gesellschaften. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten in Rechtseinheiten, die von der Gesellschaft beherrscht werden oder welche die Gesellschaft beherrschen. Von den Einschränkungen sind ebenfalls Tätigkeiten in Stiftungen, gemeinnützigen Institutionen und Personalfürsorgeeinrichtungen ausgenommen, jedoch auf maximal zehn solcher Tätigkeiten beschränkt.
Der Begriff Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift bezeichnet gemäss Art. 30 der Statuten die Mitgliedschaft in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von anderen Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck. Mehrere Tätigkeiten in Rechtseinheiten, die unter einheitlicher Kontrolle oder unter Kontrolle desselben wirtschaftlichen Berechtigten stehen, gelten als eine Tätigkeit.
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