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16 Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze

16.1. Gesellschaft und Geschäftstätigkeit

Die Bellevue Group AG ist eine an der SIX Swiss Exchange kotierte Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz an der Seestrasse 16, 8700 Küsnacht/Schweiz. Die Gesellschaft fungiert als reiner Asset Manager mit einem Multi-Boutique-Ansatz und ist auf Anlagethemen spezialisiert, die einen aktiven Anlagestil voraussetzen.

16.2 Grundlagen der Rechnungslegung

Die Konzernrechnung der Bellevue Group AG ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt worden und entspricht den Bestimmungen des Kotierungsreglements der Schweizer Börse.

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung der vorliegenden konsolidierten Jahresrechnung angewandt wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die Anwendung der unterstehenden Prinzipien erfolgt unverändert gegenüber dem Vorjahr, mit Ausnahme der in Ziffer 16.3 neu angewendeten Rechnungslegungsstandards.

16.3 Neu angewendete Rechnungslegungsstandards

Die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen hatten bei der erstmaligen Anwendung per 1. Januar 2021 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bellevue Group:

 

 

Anzuwenden per

IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4, IFRS 16 Amendments: Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 -

 

01.01.2021

16.4 International Financial Reporting Standards und Interpretationen, die 2022 und später eingeführt werden, sowie weitere Anpassungen

Die folgenden neuen oder überarbeiteten Standards und Interpretationen dürften, basierend auf Analysen, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bellevue Group haben:

 

 

Anzuwenden per

IFRS 3 Amendments: Reference to the Conceptual Framework

 

01.01.2022

IAS 16 Amendments: Property, Plant and Equipment: Proceeds before Intended Use

 

01.01.2022

IAS 37 Amendments: Onerous Contracts - Costs of Fulfilling a Contract -

 

01.01.2022

IFRS 17: Versicherungsverträge

 

01.01.2023

IAS 1 Amendments: Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig

 

01.01.2023

IAS 8 Amendments: Definition of Accounting Estimates

 

01.01.2023

16.5 Wichtigste Rechnungslegungsgrundsätze

16.5.1 Konsolidierungsgrundsätze

Voll konsolidierte Gesellschaften

Die konsolidierte Jahresrechnung umfasst die Abschlüsse der Bellevue Group AG und ihrer Tochtergesellschaften. Es werden alle Gesellschaften konsolidiert, welche direkt oder indirekt von der Bellevue Group AG kontrolliert werden. Erworbene Tochtergesellschaften werden ab dem Übergang der Kontrolle konsolidiert und zu dem Zeitpunkt dekonso­lidiert, an dem die Kontrolle verloren geht.

Konsolidierungsmethode

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei wird der Buchwert der Beteiligung bei der Mutter­gesellschaft mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaft im Erwerbszeitpunkt verrechnet. Die Auswirkungen konzerninterner Transaktionen werden bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert.

Unternehmenszusammenschüsse

Bei einem Unternehmenszusammenschluss übernimmt der Erwerber die Beherrschung über die Nettoaktiven eines oder mehrerer Geschäftsbetriebe. Der Unternehmenszusammenschluss ist anhand der Erwerbsmethode zu bilanzieren. Dies erfordert den Ansatz der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, inklusive der vorher nicht bilanzierten immateriellen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden des erworbenen Geschäftsbetriebes zum Fair Value zum Erwerbszeitpunkt. Jeder Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die erworbenen identifizierbaren Nettovermögenswerte wird als Goodwill bilanziert. Übertragene Gegenleistungen sind Aktiven oder ausgegebene Eigen­­ka­pitalinstrumente, die zum Fair Value am Erwerbszeitpunkt bewertet werden. Die Transaktionskosten werden sofort der Erfolgsrechnung belastet.

Bedingte Gegenleistungen, welche als Teil der für das erworbene Unternehmen übertragenen Gegenleistung bilanziert werden, sind zum Fair Value am Erwerbszeitpunkt bemessen. Spätere Änderungen des Fair Values einer bedingten Gegenleistung werden nach IFRS 9 in der Erfolgsrechnung erfasst.

16.5.2 Allgemeine Grundsätze

Umrechnung von Fremdwährungen

Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis derjenigen Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Schweizer Franken erstellt, welcher auch die funktionale Währung und die Berichtswährung der Bellevue Group AG darstellt.

Die auf Fremdwährungen lautenden Aktiven und Passiven von ausländischen Konzerngesellschaften werden zu den Bilanzstichtagskursen in Schweizer Franken umgerechnet. Für die Erfolgsrechnung und die Geldflussrechnung kommen Jahresdurchschnittskurse zur Anwendung. Die sich aus der Konsolidierung ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als separate Position im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen.

In den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften werden Transaktionen in Fremdwährungen zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Monetäre Vermögenswerte werden am Bilanzstichtag zum jeweiligen Tageskurs umgerechnet und Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam berücksichtigt. Zu historischen Kosten bilanzierte, nicht monetäre Posten in einer Fremdwährung werden mit dem historischen Kurs umgerechnet.

Für die Umrechnung wesentlicher Währungen gelten folgende Kurse:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2021

 

2020

 

 

Bilanzstich- tagskurse

 

Jahresdurch- schnittskurse

 

Bilanzstich- tagskurse

 

Jahresdurch- schnittskurse

EUR

 

1.03740

 

1.07929

 

1.08134

 

1.07201

USD

 

0.91290

 

0.91271

 

0.88520

 

0.93742

GBP

 

1.23390

 

1.25362

 

1.21000

 

1.21296

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Kontokorrente sowie Call-Gelder bei Banken mit einer Fälligkeit von weniger als drei Monaten. Diese sind zum Nominalwert bewertet, der wegen der kurzfristigen Fälligkeiten dem Fair Value entspricht.

Abgrenzung der Erträge

Der Ertrag der Gruppe besteht im Wesentlichen aus Vermögensverwaltungsgebühren. Dabei wird zwischen folgenden Gebühren unterschieden: Management-Gebühren resultieren aus der Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen und institutionellen Vermögensverwaltungsmandaten. Die performanceabhängigen Gebühren werden erst erfasst, wenn alle Erfolgs- resp. Leistungskriterien erfüllt sind. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt.

16.5.3 Finanzinstrumente

Erstmalige Erfassung

Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Abschlusstag (Trade Date) in der Bilanz verbucht. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert resp. eine finanzielle Verbindlichkeit gemäss den Kriterien von IFRS 9 der entsprechenden Kategorie zugeordnet und zum Fair Value der erbrachten resp. er­haltenen Gegenleistung inkl. direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Bei Finanzanlagen werden die Transaktionskosten sofort erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme von Finanzanlagen, deren Veränderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.

Bestimmung des Fair Value

Die Bestimmung des Fair Value von Finanzinstrumenten basiert nach der erstmaligen Erfassung auf notierten Marktpreisen, soweit das Finanzinstrument an einem aktiven Markt gehandelt wird (Level 1). Bei den übrigen Finanzinstrumenten wird der Fair Value, wenn immer möglich, mittels allgemein anerkannter Bewertungsmodelle, welche sich auf am Markt beobachtbare Inputparameter abstützen, festgelegt (Level 2). Für die restlichen Finanzinstrumente sind weder Marktnotierungen noch Bewertungsmethoden oder -modelle, welche auf Marktpreisen beruhen, verfügbar. Für diese Instrumente werden eigene Bewertungsmethoden oder -modelle verwendet (Level 3). Die Angemessenheit der Bewertung wird in diesen Fällen durch klar definierte Methoden und Prozesse sowie unabhängige Kontrollen sichergestellt.

Finanzanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten

Anlagen, bei welchen die Zielsetzung darin liegt, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um damit vertragliche Zahlungsströme zu erzielen, und bei denen die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme einzig Zinsen sowie die Rück­zahlung von Teilen des Nominalwerts beinhalten, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Eventuell anfallende erwartete Kreditverluste werden vom Buchwert der Position abgezogen.

Finanzanlagen und Verbindlichkeiten aus Finanzanlagen

Finanzinstrumente, welche die Voraussetzungen zur Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht erfüllen, werden zum Fair Value bilanziert. Der daraus resultierende Erfolg wird unter der Position «Erfolg Finanzanlagen» ausgewiesen. Verbindlichkeiten aus Finanzanlagen werden unter der Position «Übrige finanzielle Verbindlichkeiten» ausgewiesen.

Finanzanlagen zum Fair Value mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis

Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten, welche nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden in der Bilanz zum Fair Value angesetzt. Wertveränderungen werden erfolgswirksam erfasst, ausser in den Fällen, bei denen die Bellevue Group unwiderruflich entschieden hat, diese zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderung im sonstigen Gesamtergebnis («at fair value through other comprehensive income») anzusetzen.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter der Position «Finanzanlagen» resp. «Übrige finanzielle Verbindlichkeiten» ausgewiesen. Es finden keine Verrechnungen aufgrund von Netting-Rahmenvereinbarungen statt. Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste werden in der Position «Erfolg Finanzanlagen» erfasst.

16.5.4 Übrige Grundsätze

Eigene Aktien und Derivate auf eigene Aktien

Von der Bellevue Group gehaltene Aktien der Bellevue Group AG gelten als eigene Aktien und werden zum gewichteten Durchschnittsanschaffungswert vom Eigenkapital abgezogen. Veränderungen des Fair Value werden nicht erfasst. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös der eigenen Aktien und dem entsprechenden Anschaffungswert wird unter den Gewinnreserven ausgewiesen.

Derivate auf eigene Aktien, die in bar erfüllt werden müssen oder eine Wahl der Erfüllungsart einräumen, werden als derivative Finanzinstrumente behandelt.

Aktienbasierte Vergütungen

Die Bellevue Group unterhält mehrere aktienbasierte Beteiligungspläne in Form von Aktienplänen für ausgewählte Mitarbeitende. Wenn solche Vergütungen an diese Mitarbeitenden vergeben werden, gilt der Fair Value dieser Vergütungen am Tag der Gewährung als Grundlage für die Berechnung des Personalaufwands. Aktienbasierte Vergütungen, die an keine weiteren Bedingungen geknüpft sind, werden am Tag der Gewährung sogleich als Aufwand verbucht. Aktien­basierte Vergütungen, die von der Erfüllung einer bestimmten Dienstzeit (Service Period) oder von anderen Ausübungsbedingungen abhängig sind, werden über die Service-Periode periodengerecht als Aufwand verbucht. Der als Aufwand verbuchte Betrag wird an die zu erwartende Vergütung angepasst, für die das zugrunde liegende Anstellungsverhältnis und die nicht marktbedingten Ausübungsbedingungen als erfüllt angenommen werden.

Sachanlagen

Die Sachanlagen umfassen Mietereinbauten, Informatik- und Telekommunikationsanlagen, aktivierte Nutzungsrechte aus Leasinggeschäften sowie übrige Sachan­lagen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen werden aktiviert, wenn der Bellevue Group daraus wahrscheinlich zukünftige wirtschaftliche Erträge zufliessen werden und die Kosten sowohl identifiziert als auch zuverlässig bestimmt werden können.

Die Bellevue Group tritt im Wesentlichen im Rahmen der Miete von Geschäftsräumen als Leasingnehmer auf. Bei Mietbeginn wird eine Leasingverbindlichkeit in der Höhe des Barwerts der Leasingzahlungen während der Mietdauer erfasst. Die Mietdauer entspricht grundsätzlich dem unkündbaren Zeitraum, während dem Bellevue Group das Recht zur Nutzung der Geschäftsräume hat, berücksichtigt aber auch einen durch Verlängerungsoptionen und/oder Kündigungsrechte abgedeckten Zeitraum, wenn die Ausübung der Verlängerungsoptionen resp. die Nichtausübung der Kündigungsrechte hinreichend sicher ist.

Gleichzeitig mit der Erfassung der Leasingverbindlichkeit wird ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert in der Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich vorausbezahlter Mieten, direkt zurechenbarer Kosten und Kosten für allfällige Rückbauverpflichtungen aktiviert. Nach der erstmaligen Bilanzierung wird die Zinskomponente auf der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht abgegrenzt und in «Übriger Erfolg netto» erfasst. Die Leasingverbindlichkeit wird um die erfassten Zinsen und die geleisteten Leasingzahlungen angepasst. Das Nutzungsrecht wird linear über die Mietdauer abgeschrieben. Der Abschreibungs- und ein allfälliger Wertminderungsaufwand wird in der Erfolgsrechnungsposition «Abschreibungen» ausgewiesen. Bei Änderungen der Mietdauer oder Anpassungen der Leasingzahlungen an einen Index wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. In der Höhe der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird das entsprechende Nutzungsrecht angepasst. Die Nutzungsrechte an den gemieteten Geschäftsräumen werden in der Bilanzposition «Sachanlagen» ausgewiesen. Der Buchwert der Nutzungsrechte und dessen Veränderung ist unter Ziffer 3.5 ersichtlich. Die Leasingverbindlichkeiten in Bezug auf die gemieteten Geschäftsräume werden in der Bilanzposition «Leasingverbindlichkeiten» ausgewiesen. Die Bellevue Group wendet die Bilanzierungsausnahmen für kurz laufende Leasingverhältnisse und Leasinggegenstände von geringem Wert an. Für diese Leasingverhältnisse werden weder eine Leasingverbindlichkeit noch ein Nutzungsrecht bilanziert.

Die Sachanlagen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:

 

 

 

Mietereinbauten

 

maximal 5 Jahre

Informatik- und Kommunikationsanlagen

 

maximal 5 Jahre

Nutzungsrechte

 

über Leasing- vertragsdauer

Übrige Sachanlagen

 

maximal 5 Jahre

Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird überprüft, wenn Ereignisse oder Umstände Anlass zur Vermutung geben, dass der Buchwert nicht mehr werthaltig ist. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, wird eine Wertminderung vorgenommen. Eine Wertaufholung zu einem späteren Zeitpunkt wird erfolgswirksam erfasst.

Goodwill und andere immaterielle Werte

Der Goodwill entsteht bei der Akquisition von Tochtergesellschaften und stellt den künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus anderen bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Vermögenswerten dar, die nicht einzeln identifiziert und separat angesetzt werden. Für die Zwecke des Wertminderungstests wird der erworbene Goodwill bei einem Unternehmenszusammenschluss den einzelnen CGU (Cash Generating Unit) oder einer Gruppe von CGUs zugeordnet, welche voraussichtlich Synergien aus dem Zusammenschluss ziehen. Die einzelnen CGUs oder Gruppen von CGUs, denen ein Anteil am Goodwill zugeteilt wird, stellt die niedrigste Ebene für Überwachungs- und Managementzwecke innerhalb des Unternehmens dar. Der Goodwill wird dabei auf Ebene der CGU überwacht. Der Goodwill wird in der Bilanz aktiviert und jährlich oder häufiger, sofern Ereignisse oder veränderte Umstände auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, auf seine Werthaltigkeit überprüft. Zu diesem Zweck wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Goodwill zugeordnet wurde, mit deren Nutzungswert verglichen. Falls der Buchwert den Nutzungswert übertrifft, wird eine Wertminderung des Goodwills verbucht.

Die anderen immateriellen Werte enthalten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenbeziehungen und Marken sowie Software. Solche immateriellen Werte werden aktiviert, wenn deren Fair Value zuverlässig bestimmt werden kann. Die Abschreibungen erfolgen linear über die Nutzungsdauer von maximal fünf Jahren (Software), zehn bis 15 Jahren (Kundenbeziehungen) resp. fünf Jahren (Marke). Die Werthaltigkeit der anderen immateriellen Werte wird überprüft, wenn Ereignisse oder Umstände Anlass zur Vermutung geben, dass der Buchwert nicht mehr werthaltig ist. Diese Überprüfung erfolgt mindestens jährlich. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, wird eine Wertminderung vorgenommen. Eine allfällige Wertaufholung zu einem späteren Zeitpunkt wird erfolgswirksam erfasst. In der Bilanz der Bellevue Group sind derzeit keine anderen immateriellen Werte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer ak­tiviert.

Gewinnsteuern

Die laufenden Ertragsteuern werden auf Basis der anwendbaren Steuergesetze zum Bilanzstichtag in den Ländern, in denen das Unternehmen und die Tochtergesellschaften tätig sind, berechnet und als Aufwand der Rechnungsperiode erfasst, in welcher die entsprechenden Gewinne anfallen. Forderungen oder Verbindlichkeiten, die sich auf laufende Ertragsteuern beziehen, werden in der Bilanz als «Laufende Steuerforderungen» resp. «Laufende Steuerverbindlichkeiten» ausgewiesen. Die Steuereffekte, die aus zeitlichen Unterschieden zwischen den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verbindlichkeiten und deren Steuerwerten hervorgehen, werden in der Bilanz als «Latente Steuerforderungen» resp. «Latente Steuerverbindlichkeiten» ausgewiesen. Latente Steuerforderungen aus zeitlichen Unterschieden oder aus steuerlich verrechenbaren Verlustvorträgen werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne verfügbar sein werden, gegen welche diese zeitlichen Unterschiede resp. Verlustvorträge verrechnet werden können. Latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten werden gemäss den Steuersätzen berechnet, die voraussichtlich in der Rechnungsperiode gelten, in der diese Steuerforderungen realisiert oder diese Steuerverbindlichkeiten beglichen werden. Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten werden miteinander verrechnet, wenn sie sich auf das gleiche Steuersubjekt beziehen, die gleiche Steuerhoheit betreffen und ein durchsetzbares Recht zu ihrer Aufrechnung besteht.

Laufende und latente Steuern werden dem sonstigen Gesamtergebnis oder direkt dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet, wenn sich die Steuern auf Posten beziehen, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem sonstigen Gesamtergebnis oder direkt dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet werden.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird gebildet, wenn die Bellevue Group aus einem vergangenen Ereignis zum Bilanzstichtag eine gegenwärtige Verpflichtung hat, welche wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen wird und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Ist ein Mittelabfluss nicht wahrscheinlich oder kann die Höhe der Verpflichtung nicht zuverlässig geschätzt werden, wird eine Eventualschuld ausgewiesen. Besteht aus einem vergangenen Ereignis zum Bilanzstichtag eine mögliche Verpflichtung, deren Existenz von zukünftigen Entwicklungen abhängt, die nicht vollständig unter der Kontrolle der Bellevue Group stehen, wird ebenfalls eine Eventualschuld ausgewiesen. Die Bildung und Auflösung von Rückstellungen erfolgt über die Position «Wertberichtigungen und Rückstellungen». Davon ausgenommen ist die Veränderung der aktuariellen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, welche über das «Gesamtergebnis» verbucht wird.

Vorsorgeverpflichtungen

Die Bellevue Group unterhält in der Schweiz einen Vorsorgeplan nach dem Beitragsprimat. Der Vorsorgeplan erfüllt jedoch nicht sämtliche Bedingungen eines beitragsorientierten Vorsorgeplans gemäss IAS 19. Aus diesem Grund wird der Vorsorgeplan als leistungsorientierter Vorsorgeplan behandelt.

Die Vorsorgeverpflichtungen werden ausschliesslich durch Vorsorgevermögen von einer juristisch von der Bellevue Group getrennten und unabhängigen Vorsorgeeinrichtung sichergestellt. Diese wird von einem aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat verwaltet. Organisation, Geschäftsführung und Finanzierung des Vorsorgeplans richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, der Stiftungsurkunde sowie den jeweils geltenden Vorsorgereglementen. Mitarbeitende und Rentenbezüger resp. deren Hinterbliebene erhalten reglemen­tarisch festgelegte Leistungen bei Austritt, im Alter, im Todes- oder Invaliditätsfall. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge.

Die Vorsorgekosten werden auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Gruppe einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, das Pensionierungsverhalten und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Vorsorgevermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten.

Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus nicht routinemässigen Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen werden dem  nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand gleichgestellt. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sich diese aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

Der Netto-Zinsaufwand entspricht dem Betrag, welcher sich aus der Multiplikation des Diskontierungssatzes mit der Pensionsverbindlichkeit oder dem Pensionsvermögen ergibt. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen gewichtet berücksichtigt.

Neubewertungs-Komponenten umfassen aktuarielle Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwertes der Vorsorgeverpflichtungen und des Vorsorgevermögens. Aktuarielle Gewinne und Verluste ergeben sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen. Die Gewinne und Verluste auf dem Vermögen entsprechen dem Vermögensertrag abzüglich der Beträge, welche im Netto-Zinsaufwand enthalten sind. Die Neubewertungs-Komponente umfasst ebenfalls Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, welche im Netto-Zinsaufwand enthalten sind. Neubewertungs-Komponenten werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und können nicht rezykliert werden.

Die in der konsolidierten Jahresrechnung erfassten Pensionsverbindlichkeiten oder Pensionsvermögen entsprechen der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne. Das erfasste Pensionsvermögen wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen oder Rückzahlungen beschränkt.

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