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ESG Portfolioebene

Nachhaltigkeit auf Portfolioebene

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und Integration von ESG-Kriterien auf Ebene der Anlageprozesse und -portfolios.

1 UN GC = UN Global Compact, UN GPBHR = UN Guiding Principles for Business and Human Rights, ILO = International Labour Organization
Quelle: Bellevue Group, per 31. Dezember 2021

Nachhaltigkeit wird bei Bellevue nicht nur auf Unternehmens-, sondern auch auf Portfolioebene berücksichtigt. Sämtliche Anlageportfolios und Anlagefonds werden systematisch auf Nachhaltigkeitsrisiken und Verstösse gegen elementare Grundrechte (z.B. gemäss UN-Global-Compact-Richtlinie) untersucht. Neben der Anwendung strenger Ausschlusskriterien – etwa schwerwiegende Verstösse gegen Umwelt, Menschenrechte und Geschäftsethik – werden im Rahmen der ESG-Integration umweltbezogene, soziale und Governance-Faktoren in die fundamentale Betrachtung eines Unternehmens einbezogen und hinsichtlich ihrer finanziellen Risiken oder Chancen auf die künftige Kursentwicklung beurteilt. Hierzu werden ESG-Ratings weltweit führender ESG-Analysehäuser hinzugezogen, jedoch mit der nötigen Vorsicht interpretiert und im Einzelfall kritisch hinterfragt.

In Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen vom Dezember 2015 bekennt sich Bellevue zu den Klimazielen und unterstützt Massnahmen zur Reduktion der Erderwärmung. Bellevue legt somit Wert auf klimafreundliche Portfolios, die zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen können. Die CO2-Intensität wird regelmässig auf Portfolioebene gemessen und gegenüber dem relevanten Investitionsuniversum oder der Fondsbenchmark beurteilt.

Schliesslich führen Portfoliomanager im Grundsatz einen aktiven und konstruktiven Dialog mit den Geschäftsleitungen oder anderen relevanten Stakeholdern der investierten Unternehmen hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (Engagement). Mittels Proxy Voting werden Stimmrechte anlässlich der Haupt- bzw. Generalversammlungen aktiv ausgeübt.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und ESG-Integrationsansatz

Transparenz

Bellevue Group verpflichtet sich gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor zur Transparenz in Bezug auf:

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind in der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor («SFDR») definiert als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Die Bellevue Asset Management AG inklusive ihrer Tochtergesellschaften hat Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Anlageentscheidungsprozessen für alle aktiv verwalteten Strategien, inkl. aller Teilfonds, integriert, mit dem Ziel, diese Risiken zu identifizieren, zu bewerten und, falls möglich und geeignet, zu mindern zu versuchen.

Während alle Anlagestrategien solchen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich unterschiedlich stark ausgesetzt sein können, werden die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Anlagestrategien konkret von der Anlagepolitik der jeweiligen Strategie abhängen.

Die Ergebnisse dieser Bewertung lassen sich folgendermassen zusammenfassen:

Für jene Anlagestrategien, die ökologische oder soziale Merkmale im Sinne von SFDR bewerben, werden nachteilige Auswirkungen auf die Rendite als geringer eingeschätzt im Vergleich zu «Nicht-ESG»-Anlagestrategien. Dies liegt an den Nachhaltigkeitsrisiken mindernden Anlagestrategien, die zukunftsorientierte Anlagepolitiken umsetzen und nachhaltige Finanzierungen sowie aktives Engagement mit den Unternehmen/Emittenten anstreben und unnachgiebige Unternehmen/Emittenten ausschliessen.

Alle Anlagestrategien investieren nach internationalen Normen in Bezug auf ökologische, soziale Aspekte und Aspekte der Unternehmensführung (nachstehend «ESG» genannt). Die Anlage/Wertpapierauswahl, die nach solchen Kriterien getroffen wird, kann ein bedeutendes subjektives Element involvieren. ESG-Faktoren, die im Investmentprozess integriert sind, können sich je nach Anlagethemen, -kategorien, -philosophie und subjektiver Anwendung verschiedener ESG-Indikatoren unterscheiden, die die Portfoliokonstruktion und die zugrundeliegenden Vermögenswerte bestimmen. Dementsprechend gibt es keine Sicherheit, dass alle Investments einer Anlagestrategie sämtliche ESG-Kriterien erreichen.

ESG-Anlagerichtlinie

ESG-Framework im Portfoliomanagement

Quelle: Bellevue Asset Management AG, per 31. Dezember 2021

Ausschluss von Verstössen gegen globale Normen

Bellevue Asset Management AG verpflichtet sich zur Einhaltung international anerkannter Normen und schliesst Unternehmen mit schweren Verstössen gegen Menschenrechte, Umwelt, Arbeitsnormen und Verwicklung in Korruption konsequent aus. Es dürfen keine Investitionen in Unternehmen getätigt werden, die in schwerem Masse gegen Umwelt, Menschenrechte und Geschäftsethik verstossen. Gemessen wird dies an der Einhaltung der Prinzipien und Grundsätze der UN Global Compact Compliance, UN Guiding Principles for Business and Human Rights sowie Standards der International Labor Organisation.

Wertbasierte Ausschlüsse

Im Gegensatz zu den Ausschlüssen aufgrund von Verstössen gegen globale Normen beruhen wertebasierte Ausschlüsse auf gesellschaftlichen, ethischen und moralischen Auffassungen. Es werden prozentuale Umsatzanteile je Geschäftsfeld definiert, die ein Unternehmen in ESG-kritischen Geschäftsfeldern wie beispielsweise konventionellen Waffen, thermischer Kohle oder Tabakproduktion nicht überschreiten darf. Emittenten, deren Jahresumsatz die nachfolgend definierten und allgemein anerkannten Toleranzgrenzen überschreiten, werden ausgeschlossen.

Geschäftsfeld

 

Umsatzgrenze

Kontroverse Waffen

 

0%

Konventionelle Waffen

 

10%

Thermische Kohle

 

5%

Fracking/Ölsande

 

5%

Tabakproduktion

 

5%

Tabakverkauf

 

20%

Pornografie

 

5%

Glücksspiel

 

5%

Palmöl

 

5%

Für einzelne Strategien können weiterführende und/oder strengere wertebasierte Kriterien angewendet werden.

Oftmals zählen hierzu auch ein Unternehmensbezug zu Tierversuchen, roter Gentechnik und embryonaler Stammzellforschung. Als Anlagespezialist für Gesundheitsanlagen wählen die Experten von Bellevue Asset Management AG ein differenziertes Vorgehen. Im Rahmen ihrer Gesundheitsstrategien achtet Bellevue Asset Management AG soweit möglich auf Übereinstimmung mit den entsprechenden allgemein anerkannten Prinzipien. Investitionen in Unternehmen etwa mit Bezug auf verbotene Handlungen – wie ein Eingriff in die menschliche Keimbahnlinie für Klonungszwecke – sind a priori ausgeschlossen. Allerdings dürfen auch heute noch weltweit keine medizinischen Produkte ohne Tierversuche zugelassen werden. Unsere Gesundheitsexperten achten dabei auf die Einhaltung schonender Versuchsprinzipien unter der Berücksichtigung des 3R-Prinzips, d.h. Replace (Vermeiden), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern).

ESG-Integration

Im Rahmen der ESG-Integration werden umweltbezogene, soziale und Governance-Faktoren in die fundamentale Beurteilung eines Unternehmens einbezogen und hinsichtlich ihrer finanziellen Risiken oder Chancen auf die künftige Kursentwicklung beurteilt. Damit erhalten unsere Portfoliomanager ein gesamtheitliches Bild einer Unternehmung.

Der Bereich Umwelt umfasst zum Beispiel, ob eine Unternehmung den ökologischen Fussabdruck systematisch misst und diesen offenlegt. Der Bereich Gesellschaft umfasst zum Beispiel Produktqualität, Datensicherheit oder Mitarbeiterentwicklung. Gute Führung beinhaltet zum Beispiel Unabhängigkeit sowie Kompensation des Verwaltungsrates oder Geschäftsethik.

Davon ausgehend, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite auswirken können, hat dieses Vorgehen zum Ziel, ESG-Risiken zu erfassen, um diesen im Anlageprozess Rechnung zu tragen. Die Analysen werden von der Vermögensverwalterin sodann auch dazu genutzt, um Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit zu antizipieren und daraus abgeleitete Erkenntnisse im Anlageentscheid zu berücksichtigen.

Als Grundlage für die Integration der Kriterien für eine nachhaltige Wirtschaftsweise im Anlageentscheidungsprozess verwendet die Vermögensverwalterin pro Emittent ein ESG-Rating, das sich aus verschiedenen Sub-Scores zusammensetzt. Die Scores basieren auf Daten von unabhängigen Drittanbietern (derzeit MSCI ESG Research Inc, www.msci.com). In einem nächsten Schritt werden für die jeweilige Industrie bzw. für das jeweilige Unternehmen relevante ESG-Faktoren wie z.B. Produktqualität, Datensicherheit, Mitarbeiterentwicklung, gute Geschäftsethikqualitativ in die ordentliche Fundamentalanalyse, wie beispielsweise Bewertung, Umsatzwachstum, Margenstärke oder Wettbewerbsposition, eingebunden und tragen zu einem integralen Entscheid betreffend Titelauswahl und Titelgewichtung bei.

Die hierzu üblichen aggregierten ESG-Ratings eines Unternehmens werden jedoch oftmals mit Vorsicht interpretiert und kritisch hinterfragt. Die meisten ESG-Rating-Methodologien basieren auf vordefinierten Systematiken, die nicht in allen Fällen zu einer objektiven bzw. «fairen» Risikoeinschätzung führen. Gerade kleinkapitalisierte und junge, sich etwa noch in der Aufbauphase befindliche Unternehmen werden typischerweise gegenüber Grossunternehmen systematisch benachteiligt. Fehlende personelle Ressourcen, mangelnde Erfahrung im Umgang mit ESG-Fragestellungen können ursächlich zu einer Unterbewertung führen, ebenso wie ein durch die Methodologie festgelegter Kriterienkatalog, der sich nicht ohne Weiteres auf alle Unternehmen innerhalb eines Sektors übertragen lässt. Beispielsweise werden im Bereich der Biotechnologie junge, sich noch im F&E-Stadium befindliche Unternehmen insofern systematisch unterbewertet, als sie noch keine oder nur geringe Erträge aus dem Vertrieb von Medikamenten erzielen und damit in einem hoch gewichteten Rating-Kriterium «Access to Healthcare» den etablierten Grossunternehmen naturgemäss unterliegen. Auch ist es bei Börsengängen nicht unüblich, dass eine initiale ESG-Beurteilung unterdurchschnittlich ausfällt, was oftmals lediglich mit unzureichender Datenlage zu tun hat. Entsprechend kritisch beleuchten unsere Portfoliomanager potenzielle oder vermeintliche «ESG-Laggards» (Rating CCC, B) und suchen dabei auch immer wieder das persönliche Gespräch mit den ESG-Spezialisten unserer Kooperationspartner sowie den betroffenen Unternehmen.  Investitionen in «ESG-Laggards» sind zu meiden und im Falle einer begründeten Investition detailliert zu dokumentieren. Von einem sogenannten «Best-in-Class»-Ansatz sieht Bellevue Asset Management, sofern nicht auf Stufe der Anlagestrategie anderweitig definiert, jedoch aus beschriebenen Gründen ab.

Die Evaluation guter Governance-Praktiken wie etwa solider Management-Strukturen, Mitarbeiterbeziehungen, Vergütungspraktiken und Einhaltung der Steuervorschriften fliesst sowohl bei der Beurteilung der ESG-Ratings als auch bei der Übereinstimmung mit globalen Normen in die Gesamtbetrachtung mit ein. Als aktiver, fundamental orientierter Vermögensverwalter ist eine gute Corporate Governance zudem elementarer Bestandteil jeder Unternehmensanalyse.

ESG Stewardship

Portfoliomanager führen einen aktiven und konstruktiven Dialog mit den Geschäftsleitungen oder anderen relevanten Stakeholdern der investierten Unternehmen hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten. Ergeben sich im Vorfeld der Unternehmensgespräche Hinweise auf substanzielle Kontroversen im Bereich ESG, werden diese im Rahmen des Unternehmensdialogs konstruktiv eingebracht und Fortschritte (z.B. Strategie-, Prozessanpassungen, Verbesserung ESG-Rating) im Zeitablauf dokumentiert. Engagement-Aktivitäten sind überdies in den Kontext der Wesentlichkeit und Verhältnismässigkeit zu setzen. Je nach Grösse der Beteiligung der Anlagestrategien, der Kapitalisierung des Unternehmens, des Entwicklungsstadiums des Unternehmens und weiterer Faktoren können Engagement-Aktivitäten in unterschiedlichem Ausmass stattfinden. Aktivitäten im Bereich ESG-Engagement werden im Rahmen der ordentlichen Dokumentation zu den Unternehmensgesprächen protokolliert. Mitunter eignen sich einzelne Fallstudien für Publikationszwecke, die dann auch einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden.

Des Weiteren vertritt die Bellevue Asset Management AG die langfristigen Interessen unserer Anleger auch mittels aktiver Ausübung unserer Stimmrechte anlässlich der General- bzw. Hauptversammlungen unserer Portfoliounternehmen durch Proxy Voting.

Stimmrechtsempfehlungen von Drittparteien, namentlich etwa von unabhängigen Nachhaltigkeits- und Stimmrechtsagenturen, können von der Bellevue Asset Management AG berücksichtigt werden. Eine Verpflichtung, diese Empfehlungen zu berücksichtigen, besteht nicht. Es kann von den Stimmrechtsempfehlungen Dritter abgewichen werden, wenn aus Sicht von der Bellevue Asset Management AG diese nicht im Einklang mit den besten Interessen der Investoren stehen.

Eine aktive Ausübung der Stimm- und Wahlrechte wird grundsätzlich immer angestrebt.

Für Traktanden, die keinen materiellen Einfluss auf die langfristige Entwicklung der Unternehmung haben, wird grundsätzlich im Sinne des Verwaltungsrates abgestimmt. Für Traktanden, die nach unserem Ermessen einen materiellen Einfluss auf die langfristige Entwicklung der Unternehmung haben können, findet eine Analyse statt. Hierbei handelt es sich im Speziellen um folgende mögliche Fälle:

Die Analyse für die Entscheidungsfindung findet durch den jeweiligen Portfoliomanager statt. Die Analyse basiert auf den aktuell erhältlichen Informationen aus verschiedenen Quellen wie beispielsweise Analystenberichte, Medienberichte oder Berichte von der Unternehmung selber.

Eine Ausübung der Stimm- und Wahlrechte kann sowohl direkt durch aktive Teilnahme an der Generalversammlung; via elektronische Abstimmplattformen (z.B. Broadridge oder ISS) oder durch einen oder mehrere dazu ernannte Stimmrechtsvertreter/Proxy Voting-Agenturen erfolgen.

Climate-Change-Faktoren

In Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaabkommen vom Dezember 2015 bekennt sich Bellevue Asset Management AG zu den Klimazielen und unterstützt Massnahmen zur Reduktion der Erderwärmung. Wir legen Wert auf klimafreundliche Portfolios, die zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen können. Die CO2-Intensität (Tonnen CO2 pro USD 1 Mio. Umsatz) wird regelmässig auf Portfolioebene gemessen und gegenüber dem relevanten Investitionsuniversum oder der Fondsbenchmark beurteilt. Es gilt zudem festzuhalten, dass über 80% unserer Investments im Gesundheitssektor veranlagt sind, der naturgemäss vergleichsweise geringeren CO2-Emissionen ausgesetzt ist als Industrie-, Rohstoff- oder Energiesektoren bzw. breit diversifizierte globale Aktienindizes.

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI)

Bellevue Asset Management AG berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sogenannte Principle Adverse Indicators), da im Markt zurzeit die massgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vorliegen. Spätestens ab dem 31. Dezember 2022 wird Bellevue Asset Management AG Informationen darüber bereitstellen, ob und wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.

Signatory of UN PRI

Unsere Überzeugungen werden mit der Unterzeichnung der UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) durch die Bellevue Asset Management AG sowie die StarCapital AG untermauert. Als institutionelle Investoren sind wir seit jeher verpflichtet, langfristig im besten Interesse unserer Anspruchsgruppen zu handeln. In dieser treuhänderischen Funktion sind wir aber davon überzeugt, dass Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance (ESG)-Themen sich noch stärker auf Risiko-Rendite-Profile von Anlageportfolios auswirken werden und damit deren Performance beeinflussen. Wir erkennen auch an, dass die Anwendung dieser Grundsätze die Interessen der Anleger besser mit den breiter gefassten Zielen der Gesellschaft in Einklang bringen kann.

Als Signatory der UN PRI passen wir unsere Anlageprozesse laufend den neusten Erkenntnissen der Industrie hinsichtlich von Nachhaltigkeitsaspekten an und führen mit unseren Investmentspezialisten einen konstanten Dialog in Bezug auf die Integration von ESG. Zudem bringen unsere Experten ihre diesbezüglichen Erfahrungen und Überzeugungen an internationalen Nachhaltigkeitskonferenzen aktiv mit ein.

Für den Berichtszyklus 2021 testete PRI ein neues Berichterstattungssystem für Unterzeichner, das den Berichterstattungsprozess rationalisieren und verbessern sollte. Aufgrund von diversen Rückmeldungen einer Vielzahl von Unterzeichnern verzögert sich die Veröffentlichung der UN-PRI-Berichtsergebnisse jedoch. Zudem wird der nächste Berichtszyklus auf 2023 verschoben. Sobald der finale Bericht vorliegt, werden wir diesen auf unserer Website zur Verfügung stellen.

Strategien mit Nachhaltigkeitsfokus

Des Weiteren wendet Bellevue Asset Management für zwei dedizierte Nachhaltigkeitsstrategien strengere Auswahlmassstäbe an, die sich an europaweit anerkannten Nachhaltigkeitssiegeln ausrichten und jährlich von externen Beratern geprüft und testiert werden. Der im Juni 2018 aufgelegte Bellevue Sustainable Healthcare (Lux) folgt den strengen Anforderungen des österreichischen Umweltzeichens (UZ49) und der im Oktober 2021 neu ausgerichtete Bellevue Sustainable Entrepreneur Europe (Lux) unterliegt den Anforderungen des FNG-Siegels. Für beide Fonds ist Bellevue Asset Management AG zudem Unterzeichner des Eurosif-Transparenzkodex für nachhaltige Anlageprodukte.

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