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4. Aufbau Vergütungssystem

4.1 Verwaltungsrat

4.1.1 Fixe Vergütung

Jedes Mitglied des Verwaltungsrats erhält in dieser Funktion ein von der Generalversammlung prospektiv festgelegtes fixes Grundhonorar, das je nach Funktion im Verwaltungsrat sowie in Ausschüssen variieren kann. Damit wird der Verantwortung und den einzelnen Funktionen im Verwaltungsrat individuell Rechnung getragen. Die zusätzlichen Aufgaben des Präsidenten in der Leitung des Verwaltungsrats sowie seiner Funktion als Bindeglied zwischen operativer und strategischer Führung der Gesellschaft werden mit einem höheren Honorar abgegolten. Die Höhe des Grundhonorars wird unter Beachtung der allgemeinen Vergütungsgrundsätze (vgl. Ziffer 2.1 hiervor) nach freiem Ermessen festgelegt und kann in bar und/oder in Aktien der Gesellschaft ausbezahlt werden.

Die für jedes einzelne Mitglied des Verwaltungsrats jährlich ermittelte feste Vergütung wird quartalsweise ausbezahlt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verwaltungsrat während der Amtsperiode wird die feste Vergütung pro rata bis zum Ende des Quartals berechnet, in dem das Ausscheiden erfolgt.

4.1.2 Variable Vergütung

Seit der Generalversammlung 2023 erhält der Verwaltungsrat keine variable Vergütung mehr.

4.1.3 Spesen

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten keine Pauschalspesen, sondern den Ersatz von effektiven Auslagen.

4.1.4 Vorsorge

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind in dieser Funktion nicht im Vorsorgeplan der Gesellschaft versichert.

4.1.5 Freiwillige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Der Verwaltungsrat genehmigt von Zeit zu Zeit freiwillige Mitarbeiteraktienbeteiligungsprogramme, bei denen auch den Mitgliedern des Verwaltungsrats Anrechte zum Kauf von Aktien der Gesellschaft zu einem vergünstigten Kaufpreis angeboten werden. Der Abschlag zum Zeitpunkt des Angebots beträgt maximal 25%. Die Differenz zwischen dem 10-Tages-VWAP zum Zeitpunkt der Aktienzuteilung und dem Kaufpreis entspricht einer geldwerten Leistung. Die Zuteilung erfolgt in 3 Jahre gesperrten Aktien.

4.1.6 Beratungsleistungen

Mitglieder des Verwaltungsrats können für Beratungsleistungen zugunsten der Gesellschaft oder von Tochtergesellschaften, die sie nicht in ihrer Funktion als Mitglied des Verwaltungsrats erbringen, nach marktüblichen Ansätzen in bar entschädigt werden unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung.

4.2 Gruppengeschäftsleitung

Die Elemente der Vergütung der Gruppengeschäftsleitung setzen sich grundsätzlich folgendermassen zusammen:

1) Für die detaillierten Auszahlungsbestimmungen verweisen wir auf den Chart unter 4.2.2.

4.2.1 Fixe Vergütung

Die Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung erhalten eine jährlich für das jeweilige Geschäftsjahr von der Generalversammlung teilprospektiv genehmigte fixe Vergütung, welche in bar ausbezahlt wird. Diese wird individuell unter Beachtung der allgemeinen Vergütungsgrundsätze (vgl. Ziffer 2.1 hiervor) nach freiem Ermessen festgelegt und trägt der Funktion und Verantwortung des einzelnen Gruppengeschäftsleitungsmitgliedes Rechnung. Bei der Festlegung der fixen Vergütungen der Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung herrscht aus unternehmerischen Gesichtspunkten eine zurückhaltende Politik.

4.2.2 Variable Vergütung (Erfolgsbeteiligung)

Die variable Vergütung der Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung wird grundsätzlich auf Basis einer Leistungsbewertung, gestützt auf jährlich vereinbarte Ziele und Erwartungen, festgesetzt. Je nach Zielerreichung verändert sich der unter 3.4 beschriebene Pool für die variablen Vergütungen. Die individuellen Zuteilungen berücksichtigen Funktion, Erfahrung, persönliche Leistung und Marktentwicklung. Die Gewichtung dieser Elemente erfolgt auf individueller Ebene.

Variable Vergütungen werden grundsätzlich in folgende Bestandteile strukturiert und ausbezahlt:

Die Struktur der variablen Vergütung sowie die Bedingungen für Sperrung, Service-Periode und Rückforderungsrecht werden vom Verwaltungsrat bzw. vom Compensation Committee in Abhängigkeit der Funktion und der Höhe der individuellen variablen Vergütung festgelegt.

Variable Vergütungen in gesperrten Aktien werden trotz langfristigen Charakters als kurzfristig ausgewiesen. Dies, weil bis und mit der aktuellen Berichtsperiode keine Optionsprogramme für Aktien der Gesellschaft zur Verfügung stehen und somit ausschliesslich Anwartschaften auf Aktien zur Anwendung kommen.

Die kurzfristigen variablen Vergütungen sind von der Generalversammlung retrospektiv und die langfristigen variablen Vergütungen teilprospektiv zu genehmigen.

Für die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütungen gelten folgende Bestimmungen:

Langfristige variable Vergütungen werden in Aktien ausbezahlt.

Nach mehreren herausfordernden Geschäftsjahren und einer Phase strategischer und operativer Anpassungen hat die Bellevue Group ihr Geschäftsmodell gezielt an die veränderte Marktrealität angepasst. Vor diesem Hintergrund misst der Verwaltungsrat einer langfristig ausgerichteten und leistungsorientierten Vergütungsstruktur eine zentrale Bedeutung für die nachhaltige Wertschöpfung der Bellevue Group bei. Der Verwaltungsrat beabsichtigt daher, im Geschäftsjahr 2026 ein aktienbasiertes Optionsprogramm für die Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung sowie Kader und Mitarbeitende einzuführen. Das Optionsprogramm ist Teil der langfristigen Vergütungsstrategie der Bellevue Group und soll das Prinzip «pay for performance» weiter stärken. Durch die stärkere Kopplung eines Teils der variablen Vergütung an die nachhaltige Entwicklung des Aktienwerts der Bellevue Group AG sollen die Interessen der Teilnehmenden noch enger mit jenen der Aktionärinnen und Aktionäre in Einklang gebracht, unternehmerisches Denken gefördert sowie zusätzliche Anreize für die langfristige Bindung von Schlüsselpersonen geschaffen werden. Im Rahmen des Optionsprogramms sollen den teilnehmenden Personen – abhängig von Funktion, Verantwortung und Beitrag zur langfristigen Wertschöpfung – Optionen zugeteilt werden. Die im Geschäftsjahr 2026 zugeteilten Optionen unterliegen einer Vesting-Periode von drei Jahren und verfallen grundsätzlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Vesting-Periode.

Die Einführung und Umsetzung des Optionsprogramms sowie dessen konkrete Ausgestaltung stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aktionärinnen und Aktionäre zu den erforderlichen Statutenanpassungen an der Generalversammlung 2026. Der Verwaltungsrat behält sich vor, die Ausgestaltung des Optionsprogramms bis zur Einführung an veränderte rechtliche, regulatorische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen.

4.2.3 Spesen

Die Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung erhalten keine Pauschalspesen, sondern den Ersatz von effektiven Auslagen.

4.2.4 Vorsorge

Die Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung sind in der für alle Mitarbeitenden in der Schweiz eingerichteten regulären Pensionskasse versichert. Die Versicherungslösung deckt für alle Mitarbeitenden nur die fixen Vergütungen ab.

4.2.5 Long-Term-Incentive-Pläne bei Investmentgesellschaften

Bei unseren Investmentgesellschaften BB Biotech AG und Bellevue Healthcare Trust plc handelt es sich um unabhängige, an ihren jeweiligen Börsen kotierte Unternehmen, die durch einen unabhängigen Verwaltungsrat geführt und überwacht werden. Als eine der Anforderungen an die mandatierten Anlageteams der Bellevue Group wurde seitens dieser Verwaltungsräte die Einrichtung von langfristigen Beteiligungsprogrammen vorgegeben, die im Einklang mit dem Erfolg und den Interessen der jeweiligen Aktionäre der Investmentgesellschaften stehen.

Teammitglieder, die in den operativen Einheiten Leistungen für die Mandate in börsenkotierten Investmentgesellschaften erbringen, können an Long-Term-Incentive-Plänen teilnehmen, die im Zusammenhang mit den Vermögensverwaltungsmandaten der BB Biotech AG und des Bellevue Healthcare Trust plc bestehen. Im Rahmen dieser Programme können die Gruppengeschäftsleitungsmitglieder Anwartschaften auf eine maximale Anzahl Aktien von BB Biotech AG und/oder Bellevue Healthcare Trust plc erhalten. Die effektive Anzahl Aktien hängt von diversen Konditionen ab. Es besteht eine dreijährige Vesting-Periode ab dem Zuteilungsdatum. Im Weiteren hängt die effektive Anzahl Aktien von der Erreichung von Leistungszielen über die Periode der nächsten drei Geschäftsjahre im Zusammenhang mit den Mandaten ab. Der Anspruch auf die maximale Anzahl Aktien besteht nur, wenn in der folgenden Dreijahresperiode die absolute Performance der Mandate grösser ist als 10% p.a. und die relativen Performances der relevanten Indices der jeweiligen Mandate übertrifft. Falls die absolute Performance eines Mandats in der Dreijahresperiode kleiner ist als 5% p.a. und keiner der Indices übertroffen wird, verfällt die Anwartschaft.

Die Long-Term-Incentive-Pläne bei Investmentgesellschaften gelten als langfristige variable Vergütungen.

4.2.6 Freiwillige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Der Verwaltungsrat genehmigt von Zeit zu Zeit freiwillige Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, bei denen allen Mitarbeitenden Anrechte zum Kauf von Aktien der Gesellschaft zu einem vergünstigten Kaufpreis angeboten werden. Der Abschlag zum Zeitpunkt des Angebots beträgt maximal 25%. Die Differenz zwischen dem 10-Tages-VWAP zum Zeitpunkt der Aktienzuteilung und dem Kaufpreis entspricht einer geldwerten Leistung. Die Zuteilung erfolgt in 3 Jahre gesperrten Aktien.

4.2.7 Anstellungsbedingungen

Die Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung besitzen unbefristete Arbeitsverträge mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung haben keinen Anspruch auf eine Abgangsentschädigung.

4.3 Kader und Mitarbeitende

Die Elemente der Vergütung für Kader und Mitarbeitende setzen sich grundsätzlich folgendermassen zusammen:

1) Für die detaillierten Auszahlungsbestimmungen verweisen wir auf den Chart unter 4.2.2.
2) Portfoliomanager haben die Wahl zwischen Bellevue-Aktien oder Anteile an vom Team verwalteten Fonds.
3) Mitarbeitende von ausländischen Tochtergesellschaften erhalten auch diesen Anteil in bar; die Auszahlung erfolgt grundsätzlich mit einem Jahr Aufschub.

Für weitere Details zu den Vergütungen von Kader und Mitarbeitenden wird auf Ziffer 4.2 verwiesen, da sich diese von den Details der Vergütung der Gruppengeschäftsleitung nicht unterscheiden.