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7. Von der Generalversammlung 2026 zu genehmigende Vergütungen des Verwaltungsrats und der Gruppengeschäftsleitung

7.1 Genehmigung maximaler Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats

Die beantragte maximale Vergütung des Verwaltungsrats bleibt im Wesentlichen unverändert zum Vorjahresantrag. Die effektive höhere fixe Vergütung steht im Zusammenhang mit den Annahmen zur Bestimmung des kalkulatorisch maximalen Werts der geldwerten Leistung der potenziell im Rahmen der freiwilligen Beteiligungsprogramme zugeteilten Aktien. Die maximale Gesamtvergütung besteht aus folgenden Positionen:

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der Vergütung des Verwaltungsrats von CHF 874 000 (Vorperiode: CHF 828 000 genehmigt) für die Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Die Vergütung wird teilweise in Aktien der Gesellschaft sowie in bar entrichtet.

7.2 Genehmigung maximaler Gesamtbetrag der fixen sowie der langfristig variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung

Analog zum Verwaltungsrat beinhaltet die fixe Vergütung eine potenzielle geldwerte Leistung für die Teilnahme an freiwilligen Beteiligungsprogrammen (gesperrten Aktien) mit einem Discount. Die fixe Vergütung für 2026 besteht demnach aus folgenden Positionen:

Der Betrag der beantragten fixen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026 beträgt somit CHF 1 288 000 (2025: 2 224 000). Die aufgezeigten Veränderungen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Reduktion der Anzahl Mitglieder der Gruppengeschaftsleitung.

Wie im Abschnitt 4. «Aufbau Vergütungssystem» unter Ziffer 4.2.2 ausgeführt, plant der Verwaltungsrat im Jahr 2026 die Einführung eines Optionsprogramms unter anderem für die Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung. Der tatsächliche Wert («Fair Value») der den Mitgliedern der Gruppengeschäftsleitung zukommenden Optionen im Zuteilungszeitpunkt muss von der Generalversammlung als langfristige variable Vergütung genehmigt werden. Der zur Genehmigung vorgeschlagene Betrag entspricht somit der Summe des Wertes sämtlicher Optionen, die den Mitgliedern der Gruppengeschäftsleitung im Jahr 2026 zugeteilt werden können. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Generalversammlung zu den erforderlichen Statutenänderungen, beantragt der Verwaltungsrat einen Betrag von CHF 268 000 für die langfristige variablen Vergütung (einschliesslich Arbeitgeberbeiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen). Ob die langfristige variable Vergütung tatsächlich realisiert werden kann und welche tatsächlichen Arbeitgeberbeiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen darauf anfallen, hängt von der Entwicklung des Unternehmens sowie von der Erreichung der Geschäftsziele der Bellevue Group AG ab.

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines maximalen Gesamtbetrags der fixen sowie langfristig variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026 von CHF 1 556 000 (2025: CHF 2 423 000).

7.3 Genehmigung Gesamtbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung

Den Mitgliedern der Gruppengeschäftsleitung wird, vorbehältlich der Genehmigung durch die Generalversammlung, eine kurzfristige variable Vergütung auf der Basis einer Leistungsbewertung, gestützt auf jährlich vereinbarte Ziele und Erwartungen, ausgerichtet. Der nachfolgende Antrag erfolgt gestützt auf die Leistung und die Zielerreichung im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2025. Die Komponenten der variablen Vergütungen der Gruppengeschäftsleitung und deren Berechnung werden unter Ziffer 4.2 beschrieben und unter Ziffer 6.2 betraglich offengelegt.

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung eines Gesamtbetrags der kurzfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2025 von CHF 668 000 (2024: CHF 1 021 000).