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Gruppengeschäftsleitung

Die Gruppengeschäftsleitung setzt sich per 31. Dezember 2025 wie folgt zusammen:

Name

Funktion

Nationalität

Veit de Maddalena

CEO

CH

Markus Peter

CEO Bellevue Asset Management AG

CH

Stefano Montalbano

CFO/CRO

CH

Veit de Maddalena hat per 2. Juni 2025 als exekutiver Verwaltungsratspräsident die operative Leitung der Bellevue Group übernommen und ist seitdem Mitglied der Gruppengeschäftsleitung. Er übernimmt damit die Funktion von Gebhard Giselbrecht (ehemaliger CEO), der per 2. Juni 2025 aus der Gruppengeschäftsleitung ausgeschieden ist und die Bellevue Group per 31. August 2025 verlassen hat. Patrick Fischli (ehemaliger Head Distribution) und Fabian Stäbler (ehemaliger COO) sind per 2. Dezember 2025 aus der Gruppengeschäftsleitung ausgeschieden.

Weitere Angaben zu den Mitgliedern der Gruppengeschäftsleitung:

CEO

Veit de Maddalena

Veit de Maddalena hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften (lic.rer.pol.) der Universität Bern sowie einen MSc/Master in Finance der London Business School. Er verfügt über langjährige Führungserfahrung in der Finanzindustrie und agiert heute als unabhängiger Verwaltungsrat in verschiedenen Familienunternehmungen. 2018 wurde Veit de Maddalena in den Verwaltungsrat der Bellevue Group gewählt und amtet seit 2019 als Verwaltungsratspräsident. Seit Juni 2025 hat er die Position des exekutiven Verwaltungsratspräsidenten der Bellevue Group inne. Zuvor verantwortete er bei der Rothschild & Co Gruppe als Global Partner und Konzernleitungsmitglied das weltweite Vermögensverwaltungsgeschäft und leitete gleichzeitig als CEO die Rothschild & Co Bank AG in der Schweiz. Seine berufliche Karriere startete er bei der Credit Suisse.

CEO Bellevue Asset Management AG

Markus Peter

Markus Peter wurde im Juni 2025 zum CEO Bellevue Asset Management ernannt. Zuvor war er bereits seit 2009 als Head Products & Investments bei Bellevue Asset Management tätig und wurde in 2024 in die Gruppengeschäftsleitung der Bellevue Group berufen. Vor seiner Tätigkeit bei der Bellevue Gruppe wirkte er in diversen Management-Funktionen während 10 Jahren bei der Julius Bär Gruppe, u.a. als Leiter Produktmanagement und Produktentwicklung, Leiter Investment Advisory sowie als Produktspezialist für Absolute-Return-Produkte. Davor war er bei IBM im Bereich Treasury und Spezialfinanzierungen sowie beim Schweizerischen Bankverein im Bereich Handel von Aktien und Aktienderivaten tätig . Markus Peter verfügt über einen Abschluss (lic. oec. HSG) der Universität St. Gallen.

CFO/CRO

Stefano Montalbano

Stefano Montalbano stiess 2014 als Head of Finance & Controlling zur Bellevue Group und hat seit 2024 die Position des CFO und CRO inne. Zuvor war er über 3 Jahre als Wirtschaftsprüfer im Bereich Financial Services Audit bei KPMG tätig. Davor sammelte er umfangreiche Erfahrungen im Rechnungswesen und Controlling bei verschiedenen Schweizer Banken. Er besitzt einen eidgenössischen Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen sowie ein eidgenössisches Diplom als Experte in Rechnungslegung und Controlling.

Weitere Mandate der Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung sind im Vergütungsbericht ersichtlich. Für weitere Angaben zu den Personen, welche die Gruppengeschäftsleitung im Geschäftsjahr 2025 verlassen haben, verweisen wir auf den Abschnitt «Gruppengeschäftsleitung» im Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2024.

Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten der Geschäftsleitung gemäss Art. 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR 

Gemäss Art. 30 der Statuten dürfen die Mitglieder der Geschäftsleitung unter Vorbehalt der vorgängigen Genehmigung durch den Verwaltungsrat oder den Vergütungsausschuss je maximal zehn Tätigkeiten ausüben, davon je maximal zwei in kotierten Gesellschaften. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten in Rechtseinheiten, die von der Gesellschaft beherrscht werden oder welche die Gesellschaft beherrschen. Von den Einschränkungen sind ebenfalls Tätigkeiten in Stiftungen, gemeinnützigen Institutionen und Personalfürsorgeeinrichtungen ausgenommen, jedoch auf maximal zehn solcher Tätigkeiten beschränkt.

Der Begriff Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift bezeichnet gemäss Art. 30 der Statuten die Mitgliedschaft in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck. Mehrere Tätigkeiten in Rechtseinheiten, die unter einheitlicher Kontrolle oder unter Kontrolle desselben wirtschaftlichen Berechtigten stehen, gelten als eine Tätigkeit.