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3. Festlegung der Vergütungen

3.1 Statuten

Gemäss den Vorgaben der VegüV regeln die Statuten die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppengeschäftsleitung. Diese enthalten die folgenden Bestimmungen:

Die Bestimmungen der Statuten wurden allgemein gehalten, damit der Verwaltungsrat die Flexibilität hat, die Vergütung und die Vergütungs- und Beteiligungspläne bei Bedarf anzupassen.

3.2 Vergütungsausschuss («Compensation Committee»)

Gemäss Statuten und Organisationsreglement unterstützt das Compensation Committee den Verwaltungsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Vergütungs- und Personalpolitik. Dazu zählen:

Genehmigung und Befugnisebenen bei Vergütungsthemen:

Entscheid über

 

CEO

 

CompC

 

VR

 

GV

Vergütungspolitik und -richtlinien

 

 

Antrag

 

Genehmigung

 

Maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats

 

 

Antrag

 

Prüfung

 

Genehmigung

Individuelle Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats

 

 

Antrag

 

Genehmigung

 

Maximale Gesamtvergütung der Gruppengeschäftsleitung

 

 

Antrag

 

Prüfung

 

Genehmigung

Individuelle Vergütung des CEO

 

 

Antrag

 

Genehmigung

 

Individuelle Vergütung der übrigen Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung

 

Antrag

 

Prüfung

 

Genehmigung

 

Vergütungsbericht

 

 

Antrag

 

Genehmigung

 

Das Compensation Committee tagt mindestens viermal jährlich und besteht ausschliesslich aus unabhängigen, nicht exekutiven Verwaltungsratsmitgliedern, die jährlich von der Generalversammlung gewählt werden. An der Generalversammlung 2021 wurden Katrin Wehr-Seiter (Vorsitz), Urs Schenker und Veit de Maddalena ins Compensation Committee gewählt. Die Teilnahmequote an den Sitzungen lag bei 100%. Grundsätzlich nehmen die Mitglieder, der CEO, der CFO und Human Resources an den Sitzungen des Compensation Committee teil – soweit nicht deren eigene Vergütung thematisiert wird. Die Vorsitzende kann bei Bedarf weitere Führungskräfte zu den Sitzungen einladen.

3.3 Say-on-pay

In Übereinstimmung mit den Statuten und der VegüV weist die Bellevue Group die den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Gruppengeschäftsleitung gewährten Vergütungen auf Geschäftsjahresbasis aus und bringt sie an der Generalversammlung zu Abstimmung. Für den Fall, dass an der Generalversammlung einer oder mehrere Anträge abgelehnt werden, kann der Verwaltungsrat an der gleichen Generalversammlung neue Anträge stellen. Stellt er keine neuen Anträge oder werden auch diese abgelehnt, kann der Verwaltungsrat entweder eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen oder neue Gesamtvergütungsbeträge an der nächsten ordentlichen Generalversammlung genehmigen lassen. Die folgende Tabelle fasst die Abstimmungsresultate zu den Vergütungen der letzten drei Generalversammlungen zusammen:

Abstimmung

 

Ja-Anteil GV 2021

 

Ja-Anteil GV 2020

 

Ja-Anteil GV 2019

Maximaler Gesamtbetrag der fixen Vergütung des Verwaltungsrats (prospektiv)

 

95.78%

 

94.79%

 

96.03%

Gesamtbetrag der variablen Vergütung des Verwaltungsrats (retrospektiv)

 

80.87%

 

83.42%

 

85.07%

Maximaler Gesamtbetrag der fixen Vergütung und der langfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung (teilprospektiv)

 

97.86%

 

87.85%

 

88.45%

Gesamtbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung der Gruppengeschäftsleitung (retrospektiv)

 

84.20%

 

86.66%

 

87.42%

3.4 Pool für die variablen Vergütungen

Als Basis für die Berechnung des variablen Vergütungspools der Bellevue Group dient der adjustierte Konzerngewinn vor Steuern. Dieser wird abgeleitet, indem vom Konzerngewinn vor Steuern (gemäss geprüftem IFRS-Abschluss) der Gesamtpool der variablen Entschädigungen (Erfolgsbeteiligung) hinzugefügt, Anpassungen nicht operativ beeinflussbarer IFRS-Buchungen eliminiert sowie die Kapitalkosten des eingesetzten Kapitals belastet werden. Der Zinssatz für die Kapitalkosten wird jährlich vom Verwaltungsrat festgelegt. Dieser betrug im Geschäftsjahr 2021 10% (2020: 10%). Vom adjustierten Konzerngewinn vor Steuern wird den Mitarbeitenden ein festgelegter Anteil (Gesamtpool der variablen Entschädigungen) zugewiesen. Dieser versteht sich als Erfolgsbeteiligung am finanziellen Ergebnis des Unternehmens.

Der adjustierte Konzerngewinn vor Steuern stellt eine wichtige interne Kennzahl für die Performance der Bellevue Group dar und gilt für das Compensation Committee als verlässliche Bemessungsgrösse. Dieser beinhaltet bereits die Effekte weiterer wichtiger Kennzahlen wie die Entwicklung des Cost/Income Ratio, der AuM oder der Neugeldzuflüsse.

Im Weiteren erstellt das Compensation Committee eine qualitative Leistungsbeurteilung für die Gruppengeschäftsleitung. Diese beinhaltet Punkte wie das Verhalten sowie die Führung und Entwicklung der Gesellschaft.

Die Aufteilung des Gesamtbonuspools auf die einzelnen Tochtergesellschaften erfolgt unter Berücksichtigung des Beitrags der jeweiligen operativen Einheiten und Teams an den Bonuspool.

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