Gruppengeschäftsleitung
Die Gruppengeschäftsleitung setzt sich per 31. Dezember 2025 wie folgt zusammen:
Name | Funktion | Nationalität | ||
Veit de Maddalena | CEO | CH | ||
Markus Peter | CEO Bellevue Asset Management AG | CH | ||
Stefano Montalbano | CFO/CRO | CH |
Veit de Maddalena hat per 2. Juni 2025 als exekutiver Verwaltungsratspräsident die operative Leitung der Bellevue Group übernommen und ist seitdem Mitglied der Gruppengeschäftsleitung. Er übernimmt damit die Funktion von Gebhard Giselbrecht (ehemaliger CEO), der per 2. Juni 2025 aus der Gruppengeschäftsleitung ausgeschieden ist und die Bellevue Group per 31. August 2025 verlassen hat. Patrick Fischli (ehemaliger Head Distribution) und Fabian Stäbler (ehemaliger COO) sind per 2. Dezember 2025 aus der Gruppengeschäftsleitung ausgeschieden.
Weitere Angaben zu den Mitgliedern der Gruppengeschäftsleitung:
Weitere Mandate der Mitglieder der Gruppengeschäftsleitung sind im Vergütungsbericht ersichtlich. Für weitere Angaben zu den Personen, welche die Gruppengeschäftsleitung im Geschäftsjahr 2025 verlassen haben, verweisen wir auf den Abschnitt «Gruppengeschäftsleitung» im Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2024.
Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten der Geschäftsleitung gemäss Art. 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR
Gemäss Art. 30 der Statuten dürfen die Mitglieder der Geschäftsleitung unter Vorbehalt der vorgängigen Genehmigung durch den Verwaltungsrat oder den Vergütungsausschuss je maximal zehn Tätigkeiten ausüben, davon je maximal zwei in kotierten Gesellschaften. Hiervon ausgenommen sind Tätigkeiten in Rechtseinheiten, die von der Gesellschaft beherrscht werden oder welche die Gesellschaft beherrschen. Von den Einschränkungen sind ebenfalls Tätigkeiten in Stiftungen, gemeinnützigen Institutionen und Personalfürsorgeeinrichtungen ausgenommen, jedoch auf maximal zehn solcher Tätigkeiten beschränkt.
Der Begriff Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift bezeichnet gemäss Art. 30 der Statuten die Mitgliedschaft in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Unternehmen mit wirtschaftlichem Zweck. Mehrere Tätigkeiten in Rechtseinheiten, die unter einheitlicher Kontrolle oder unter Kontrolle desselben wirtschaftlichen Berechtigten stehen, gelten als eine Tätigkeit.


