Bericht über die Review des konsolidierten Zwischenabschlusses an den Verwaltungsrat der Bellevue Group AG, Zürich
Einleitung
Wir haben eine Review (prüferische Durchsicht) des beiliegenden konsolidierten Zwischenabschlusses der Bellevue Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der konsolidierten Bilanz zum 30. Juni 2026, der konsolidierten Erfolgsrechnung, der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Eigenkapitals und der konsolidierten Geldflussrechnung für die Periode vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 sowie dem Anhang zum konsolidierten Zwischenabschluss, einschliesslich wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden – vorgenommen. Für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses konsolidierten Zwischenabschlusses in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 Zwischenberichterstattung ist der Verwaltungsrat verantwortlich. Unsere Aufgabe besteht darin, aufgrund unserer Review eine Schlussfolgerung zu diesem konsolidierten Zwischenabschluss abzugeben.
Umfang der Review
Unsere Review erfolgte in Übereinstimmung mit dem Schweizer Prüfungsstandard 910 «Review (prüferische Durchsicht) von Abschlüssen» und dem International Standard on Review Engagements 2410 «Review of Interim Financial Information Performed by the Independent Auditor of the Entity». Eine Review eines konsolidierten Zwischenabschlusses umfasst Befragungen, vorwiegend von Personen, die für das Finanz- und Rechnungswesen verantwortlich sind, sowie die Anwendung von analytischen und anderen Verfahren. Der Umfang einer Review ist wesentlich geringer als der einer Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung und den International Standards on Auditing. Deshalb ist es uns nicht möglich, mit der gleichen Sicherheit wie bei einer Prüfung alle wesentlichen Sachverhalte zu erkennen. Aus diesem Grund geben wir kein Prüfungsurteil ab.
Schlussfolgerung
Bei unserer Review sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass der beiliegende konsolidierte Zwischenabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der konsolidierten Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2026 sowie dessen konsolidierter Ertragslage und Cashflows für die Periode vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 34 Zwischenberichterstattung vermittelt.
PricewaterhouseCoopers AG
Philippe Bingert
Roland Holl
Zürich, 21. Juli 2026
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